Maximalbetrag Reisekosten? Kontrolle FA?

  • Hallo,


    ich bin Einzelunternehmer mit einer Künstleragentur.
    Meine Künstler spielen monatlich im In- und Ausland und ich begleite sie des öfteren auf Auftritten (Künstlerbetreuung).
    Da diese Dienstleistung zu meiner Agentur gehört, kann ich die Reisekosten ja auch absetzen.
    Einen Firmenwagen habe ich nicht, nur Privat PKW.


    Nun meine Fragen hierzu:

    - Gibt es einen Maximalbetrag für die Reisekosten ? Ich komme mit der 0,30 € Kilometerpauschale z.b. jetzt bis August auf 3000 € - demnach bis zum Jahresende noch weiter steigend!


    - Kontrolliert das Finanzamt meine Angaben (z.b. mit Kilometerstandüberprüfung meines Pkw's ?) ?


    - Die Reisekosten sind doch Betriebsausgaben und mindern somit meinen Gewinn, richtig ?


    - Kann ich zusätzlich zu den Reisekkosten auch die Verpflegungspauschalen geltend machen, wenn ich z.b. über 8 Std. weg bin ?


    - Wie ist das bei Flügen in andere Länder (z.b. Japan) - da würde dann nur die Verpflegungspauschale ansetzbar, richtig ?


    - Wenn das Hotel nicht von mir bezahlt wird, kann ich auch keinen Pauschalbetrag für Übernachtungskosten ansetzen ?



    Ich kann die Fahrten leider anhand (Tank-) Quittungen nicht nachweisen - habe nur die Verträge über die Auftritte.
    Bei Flügen habe ich natürlich noch die Flugtickets.


    Danke schonmal für Eure Einschätzung und Hilfe! :)

    • Offizieller Beitrag

    Kontrolliert das Finanzamt meine Angaben (z.b. mit Kilometerstandüberprüfung meines Pkw's ?)

    Natürlich. Gerade bei Deiner Tätigkeit muss man auch schon einmal mit konkreteren Kontrollen rechnen.

    Wenn das Hotel nicht von mir bezahlt wird, kann ich auch keinen Pauschalbetrag für Übernachtungskosten ansetzen ?

    Genau. Dir sind ja auch keine Kosten entstanden.


    Den Rest Deiner Fragen/Probleme verstehe ich nicht. Was sind Verpflegungsmehraufwendungen denn anderes als "Reisekosten"? Wo es Begrenzungen gibt, stehen diese im Gesetz. Betriebseinnahmen erhöhen den Überschuss/Gewinn, Betriebsausgaben verringern denselben.


    Du bist sicher, Deine Einnahmeüberschussrechnung sowie die Steuererklärung/en alleine erstellen zu können?

  • Zitat von »Biomechaniker«




    Kontrolliert das Finanzamt meine Angaben (z.b. mit Kilometerstandüberprüfung meines Pkw's ?)
    Natürlich. Gerade bei Deiner Tätigkeit muss man auch schon einmal mit konkreteren Kontrollen rechnen.

    d.h. sie könnten evtl. auch dazu übergehen zu sagen, dass ich meinen PKW mehr beruflich nutze, aufgrund der Reisekosten, und ich dann ein Fahrtenbuch führen müsste ?


    Den Rest Deiner Fragen/Probleme verstehe ich nicht. Was sind Verpflegungsmehraufwendungen denn anderes als "Reisekosten"? Wo es Begrenzungen gibt, stehen diese im Gesetz. Betriebseinnahmen erhöhen den Überschuss/Gewinn, Betriebsausgaben verringern denselben.

    mit verpflegungsmehraufwendungen meine ich folgendes:
    es gibt ja Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei gewisser "Abwesenheitsdauer".
    Wenn ich z.b. um 12:00 h von Köln nach München fahre und erst am nächsten Tag um 12:00 h wieder zurück kommen - bin ich ja 24 Std. abwesend.
    Kann ich hier nur die Kilometerpauschale anwenden, oder zusätzlich noch den Verpfelgungspauschalbetrag draufschlagen ?
    oder gilt der Pauschalbetrag nur bei Reisen ins Ausland ?

    Du bist sicher, Deine Einnahmeüberschussrechnung sowie die Steuererklärung/en alleine erstellen zu können?

    Ja, ich glaube ich werde mich hier ran wagen, nachdem mein letzter Steuerberater mir 1500 € netto berechnet hatte, was ich sehr überzogen fand -
    ich war gerade 2 monate selbsständig, somit also fast nur eingangsrechnungen und es war schon alles von mir vor- und aufbereitet.
    da versuch ich mich lieber mal selbst ran und spare mir das geld

  • und es war schon alles von mir vor- und aufbereitet.


    ^
    ...scheinbar gerade deshalb so teuer ?(
    MfG Günter


  • Zitat von »Biomechaniker«




    und es war schon alles von mir vor- und aufbereitet.


    ^
    ...scheinbar gerade deshalb so teuer ?(
    MfG Günter

    haha...nein.... :D
    steuerberater sagte sogar, dass man es besser nicht vorbereiten kann...