Hallo,
ich bin Einzelunternehmer mit einer Künstleragentur.
Meine Künstler spielen monatlich im In- und Ausland und ich begleite sie des öfteren auf Auftritten (Künstlerbetreuung).
Da diese Dienstleistung zu meiner Agentur gehört, kann ich die Reisekosten ja auch absetzen.
Einen Firmenwagen habe ich nicht, nur Privat PKW.
Nun meine Fragen hierzu:
- Gibt es einen Maximalbetrag für die Reisekosten ? Ich komme mit der 0,30 € Kilometerpauschale z.b. jetzt bis August auf 3000 € - demnach bis zum Jahresende noch weiter steigend!
- Kontrolliert das Finanzamt meine Angaben (z.b. mit Kilometerstandüberprüfung meines Pkw's ?) ?
- Die Reisekosten sind doch Betriebsausgaben und mindern somit meinen Gewinn, richtig ?
- Kann ich zusätzlich zu den Reisekkosten auch die Verpflegungspauschalen geltend machen, wenn ich z.b. über 8 Std. weg bin ?
- Wie ist das bei Flügen in andere Länder (z.b. Japan) - da würde dann nur die Verpflegungspauschale ansetzbar, richtig ?
- Wenn das Hotel nicht von mir bezahlt wird, kann ich auch keinen Pauschalbetrag für Übernachtungskosten ansetzen ?
Ich kann die Fahrten leider anhand (Tank-) Quittungen nicht nachweisen - habe nur die Verträge über die Auftritte.
Bei Flügen habe ich natürlich noch die Flugtickets.
Danke schonmal für Eure Einschätzung und Hilfe!