vorweggenommene Werbungskosten

  • Hi zusammen,


    als europäischer Ausländer, der in 2008 in Deutschland angefangen hat zu arbeiten, kann man in der Steuererklärung 2009,
    Sprachkurse (deutsch Sprachkurse) als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen? Die Sprachkurse wurden in 2007 und 2008 belegt und sollen in der Steuererklärung 2010 geltend gemacht werden. Kann man diese evtl. in der Steuererklärung 2009 als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen????


    Danke für jegliche Hilfe.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Nein, da man die deutsche Sprache ja auch privat nutzt.... ;)

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......