Hi zusammen,
als europäischer Ausländer, der in 2008 in Deutschland angefangen hat zu arbeiten, kann man in der Steuererklärung 2009,
Sprachkurse (deutsch Sprachkurse) als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen? Die Sprachkurse wurden in 2007 und 2008 belegt und sollen in der Steuererklärung 2010 geltend gemacht werden. Kann man diese evtl. in der Steuererklärung 2009 als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen????
Danke für jegliche Hilfe.
Gruß