Doppelte Haushaltsführung - Umzug privat veranlaßt

  • Dann leg Einspruch ein. Es wird Dich nicht weiterbringen, wenn Du das hier weiter diskutierst. Hier gibt es keine juristischen Rat. Lege also einfach EInspruch ein und begründe es, so wie Du es hier gemacht hast. Vielleicht wird Deiner Argumentation gefolgt. Wenn nicht, dann kriegst Du eine noch bessere Begründung, warum das BFH Urteil in Deinem Fall nicht anwendbar ist... Das wird im Endeffekt für Dich wesentlich schneller und zielführender zu einem klaren Ergebnis kommen.

  • So, hab mir die Mühe gemacht, einen Steuerberater zu konsultieren (dachte, ich kann mir das sparen, weil ich mir von diesem Forum Fakten versprochen habe, keine Meinungen).


    StB ist meiner Auffassung, die Ablehnung basiert auf der alten Rechtsprechung.


    Werde das so dem FA mitteilen.


    Wenn es einen Bescheid gibt, werde ich mich wieder melden, dann wird man sehen, wer der Holzkopf ist, nicht wahr, Miwe? :dash:

  • 1. Du kriegst hier nur Meinungen. Keine Fakten. Hier gibt es keine verbindliche Steuerberatung und auch keine verbindliche Rechtsauskunft.


    2. Wenn Du Fakten willst, dann sind dies letztendlich nur die Fakten des Finanzamts, die zählen. Wie ich hatte Dir ja schon vorher geschrieben: wenn Du Dir so sicher bist, dann lege einfach Einspruch beim Finanzamt ein. Da hättest Du Dir die Mühe mit dem Steuerberater sparen können. Der vertritt auch nur eine Meinung. Du wirst bestimmt auch noch genügend Steuerberater finden, die Dir was anderes erzählen. Die sind auch nicht immer alle in allen Details auf dem neusten Stand. Und Du hättest Dir auch die Umfrage hier sparen können...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es einen Bescheid gibt, werde ich mich wieder melden, dann wird man sehen, wer der Holzkopf ist, nicht wahr, Miwe? :dash:

    Wenn Du Dir so sicher bist, warum hast Du uns erst nach unserer MEINUNG gefragt? Dies ist ein öffentliches Forum.
    Die wochenlange Diskussion hättest Du gar nicht gebraucht, wenn Du Dir Deiner Meinung so sicher bist und gleich Einspruch eingelegt hättest.


    Daher bin ich auf den Bescheid gespannt!

  • Neues vom FA:


    Nachdem ich das Urteil samt BMF Schreiben präsentiert habe, konnte man meinen Ausführungen zähneknirschend folgen, die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung sind steuerlich abzugsfähig. Bescheid steht noch aus.