Guten Tag,
ich meine ein BFH Urteil wäre anwendbar auf den Tatbestand der "beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung, wobei der Wohnsitz vom Arbeitsort (aus privaten Gründen) wegverlegt wurde. Mein FA ist leider nicht dieser Ansicht.
Zur Sache.
Anfang 2009 zog meine damals noch Verlobte zu mir und verlegt somit ihren Hausstand von ihrem Arbeitsplatz weg. Ihre Wohnung am Arbeitsort hatte sie jedoch vorerst noch beibehalten. Am 31.10.2009 wurde diese Wohnung dann aufgelößt und es gab nur noch einen Hausstand. Heirat dann am 30.12.09
Ich bin der Ansicht, dass vom 01.01.2009 bis zum 31.10.2009 eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bestand, denn die Wohnung am Arbeitsort wurde beibehalten und von dort wurde vorerst noch die Arbeitsstätte aufgesucht.
Entspricht dies so der neuen (geänderten) Rechtssprechung? Das Urteil, das ich meine ist das BFH Urteil vom 05.03.2009 AZ. VI R 23/07
Könnte mir bitte jmd. Auskunft geben?
Danke
mentle