Wenn man im laufenden Geschäftsjahr 2007 regelmäßig seine Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht hat und Umsatzsteuerverbindlichkeiten immer sofort ans Finanzamt überwiesen und gebucht hat, Umsatzsteuerforderungen die per Banküberweisung eingingen auch immer sofort gebucht hat, wie kommt es dann bei der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2007 zu (relativ) hohen Nachzahlungsverbindlichkeiten an das Finanzamt.
Irgendie stehe ich da auf dem Schlauch.