Wo Eingaben für Gewerbetreibende (2 Gesellschafter OHG) und welche Angaben über Gewerbesteuer?

  • Hallo,


    ich bin Gewerbetreibender (OHG) und die Firma besteht aus 2 Gesellschafter.


    Nun bin ich dabei meine Daten in Sparbuch 2010 einzugen und stehe vor folgende Fragen:


    -Der Gewinn den wir im Jahre 2009 erzielt haben, kommt es unter "laufende Einkünfte"-->"des 1. Betriebes" rein oder unter "Anteile an Einkünften aus"-->"Beteiligungen"?
    Ich frage weil unter den Zweitgenannten in der Hilfe Folgendes steht:
    ------------------------------------
    Bei Gewerbebetrieben können Einkünfte auch in Form einer Mitunternehmerschaft vorliegen, z.B. als Mitunternehmer an einer OHG oder ...
    ------------------------------------
    -Und kommt da der gesamte Gewinn rein (Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer wegen Steuerermäßigung), also von beide Gesellschafter und später wird aufgeteilt wenn Fragedialog auftaucht bzgl. Anzahl der Gesellschafter ODER nur der Gewinnanteil der mich betrifft (eher wahrscheinlich)?


    Wenn ich nähmlich nur mein Gewinn unter "Laufende Einkünfte des 1. Betriebes" eingebe, dann berechnet das Programm die Gewerbesteuer falsch, also nicht die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.


    Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Es geht mir eigentlich nur um zwei Sachen:


    1. Wo gebe ich mein Gewinn für das Jahr 2009 ein und in welcher Höhe? (also nur mein Anteil oder insgesamt von der OHG)


    2. Wie mache ich am einfachsten die Eingaben zur Steuerermäßigung nach §35 EStG? (also Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer)


    Grüße,
    sombra :)

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst die Eingaben über das Modul "Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung" errechnen. Wenn Du nicht sowieso schon die Feststellungserklärung für das FA selber erstellst. Wenn du dort alles richtig angibst, sagt Dir der "Feststellungsbescheid" doch schon, was Du wo in die ESt-Erklärung zu übernehmen hast. Habt Ihr einen Steuerberater, so sollte dieser Euch die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.


    Gewerbesteueranrechnung - Mitunternehmer


    Besteuerung der OHG

  • Zitat

    Du kannst die Eingaben über das Modul "Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung" errechnen. Wenn Du nicht sowieso schon die Feststellungserklärung für das FA selber erstellst. Wenn du dort alles richtig angibst, sagt Dir der "Feststellungsbescheid" doch schon, was Du wo in die ESt-Erklärung zu übernehmen hast. Habt Ihr einen Steuerberater, so sollte dieser Euch die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

    Danke, ist schon mal eine Hilfe. Ich habe die Daten die dort eingetragen werden müssen bereits vorliegen, da wir die Erklärung zur gesonderten... bereits gemacht haben. Nur so muss ich alles erneut angeben, andernfalls bräuchte ich nur die Daten direkt dort einzugeben. Werde es dann so versuchen.

  • Hallo miwe4,


    dein Beitrag hat mir leider nicht so richtig weitergeholfen. Ich habe soeben die "Erklärung zur gesonderten..." komplett ausgefüllt, aber es werden keine Daten in meine Einkommensteuererklärung übernommen ?( Was mache ich falsch?


    Wenn dieser Programm-Modul nur dazu dient mich insoweit anzuleiten, damit ich die Daten folgerichtig in der Maske "Erklärung zur gesonderten..." eingebe, so ist das nicht notwendig, da ich bereits meine Zahlen vorliegen habe (Gewinn, Gewerbesteuermessbetrag, usw.). Ich muss nur wissen, wo die Daten in meiner ESt.-Erklärung eingegeben werden sollen. Und das zeigt mir das Modul nicht.


    Das sind eigentlich meine zwei Fragen:


    1. Wo gebe ich mein Gewinn für das Jahr 2009 ein und in welcher Höhe? (also nur mein Anteil oder insgesamt von der OHG)


    2. Wie mache ich am einfachsten die Eingaben zur Steuerermäßigung nach §35 EStG? (also Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer)


    Wäre echt klasse, wenn mir jemand kurz helfen könnte. :)

  • Ich wieder :S


    Da es dringend ist (muss Einkommensteuererkl. bis Ende September abgeben) versuche ich nun konkret nur auf ein Punkt einzugehen. Es geht um Folgendes:


    wir sind 2 Gesellschafter und unser Gewinn beträgt 100%. Die Aufteilung ist 50/50.


    Unter Gewerbebetriebe habe ich unter "laufende Einkünfte" Folgendes eingetragen:


    -Unter Ermittlung der laufenden Einkünfte ->laufende steuerpflichtige Einkünfte habe ich meine 50% eingetragen. Müsste doch richtig sein, oder?


    -Unter Angaben zur Steuerermäßigung nach §35 EStG habe ich unter Steuermessbetrag die 100% geschrieben (also der voller Steuermessbetrag, nicht nur die 50%). Müsste meiner Meinung so sein, wäre für Hilfe sehr dankbar, ob OK so oder nicht.


    -Unter "Tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer" habe mich meine 50% (Anteil der Gewerbesteuer) eingetragen, die ich alleine ja tragen müsste.


    Ist das so richtig? Insbesondere der Steuermessbetrag?


    Wäre für Hilfe sehr, sehr dankbar.


    Vielen Dank.

  • Bei den 50%, bezieht es ich auch auf den Steuermessbetrag? Bist du ganz sicher? Ich meine hier müsste doch die 100% rein, weil die doch die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer bilden ?(


    Nachtrag:
    Mir ist noch Folgendes aufgefallen. Wenn ich in der Maske "Beteiligungen" was eintrage (also auch der Gewinn), erscheint Folgendes: "Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag für diesen Betrieb" und "Anteil an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer für diesen Betrieb". Das finde ich irritierend. Soll ich also für den Betrieb eintragen oder nur mein Anteil für diesen Betrieb? Ich denke das Letztgenannter, da das Programm gar nicht fragt, wieviele Unternehmer vorhanden sind. Also müsste es doch meine Hälfte sein. Sorry für die erneute Frage, ich möchte einfach nur ganz sicher gehen.


    Und die Frage mit dem Steuermessbetrag steht auch noch im Raum: soll ich dort den kompletten Betrag eintragen oder nur mein Anteil?


    Wäre für kurze Hilfe sehr, sehr dankbar.


    sombra