Kostendämpfungspauschale

  • Guten Morgen,


    Ich bin seit 2008 Versorgungsempfängerin (Beamtin im Ruhestand) im Land NRW.


    Bei meinem Beihilfeantrag fiel mir auf, dass mir in 2010 die Kostendämpfungspauschale (KP) zu 100% angerechnet wurde.


    Ich erkundigte mich und erfuhr, dass lediglich eine verringerte KP erhoben werden darf.


    Dies teilte ich der Beihilfestelle mit, die mir zusagten beim nächsten Beihilfeantrag die Differenz zu erstatten. Gleichzeitig wurde mir aber mitgeteilt, dass man vergessen habe, die KP im Jahre 2009 erheben. Diese werde man ebenfalls mit der nächsten Beihilfefestsetzung erheben.


    Kann die KP nachträglich erhoben werden? Die Festsetzungsbescheide für 2009 sind doch allesamt bestandskräftig (mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen).


    Danke für die Info.


    Nette Grüße von Unkas-Troll

  • Was hat das mit Immobilien / Verwaltung & Abrechnung / zu tun.
    Eine rechtssichere Antwort wirst du hier doch wohl nicht erwarten können.
    Du kannst doch Einspruch einlegen, wenn du meinst im Recht zu sein.
    MfG Günter

  • Zitat

    Was hat das mit Immobilien / Verwaltung & Abrechnung / zu tun.
    Eine rechtssichere Antwort wirst du hier doch wohl nicht erwarten können.
    Du kannst doch Einspruch einlegen, wenn du meinst im Recht zu sein.
    MfG Günter


    Da das meine allererste Frage in diesem Forum war bin ich dann wohl in ein nicht passendes Unterthema geraten.
    Ansonsten vielen Dank für die "nette" Begrüßung. :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es dann einmal verschoben.


    Rechtssicher wird Dir das hier niemand beantworten können. Unverbindlich würde ich sagen, die können zuviel gezahlte Beihilfe "zurückfordern", solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Da Du dann ja mit dem Beihilfebescheid der Anrechnung (Kürzung) einen klagefähigen Bescheid erhalten wirst, könnte erst dieser angefochten werden. Wobei ich da keine großen Erfolgsaussichten sehe. Im Übrigen ist man als Angehöriger des öffentlichen Dienstes doch auch verpflichtet, sich bei zu hohen Zahlungen mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. So ist es zumindest bei den Bezügen. Sollte bei offensichtlich falsch berechneter Beihilfe m.E. ähnlich sein. Bei der zu hoch berechneten Kostendämpfungspauschale 2010 hast Du ja auch reagiert.