Guten Morgen,
Ich bin seit 2008 Versorgungsempfängerin (Beamtin im Ruhestand) im Land NRW.
Bei meinem Beihilfeantrag fiel mir auf, dass mir in 2010 die Kostendämpfungspauschale (KP) zu 100% angerechnet wurde.
Ich erkundigte mich und erfuhr, dass lediglich eine verringerte KP erhoben werden darf.
Dies teilte ich der Beihilfestelle mit, die mir zusagten beim nächsten Beihilfeantrag die Differenz zu erstatten. Gleichzeitig wurde mir aber mitgeteilt, dass man vergessen habe, die KP im Jahre 2009 erheben. Diese werde man ebenfalls mit der nächsten Beihilfefestsetzung erheben.
Kann die KP nachträglich erhoben werden? Die Festsetzungsbescheide für 2009 sind doch allesamt bestandskräftig (mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen).
Danke für die Info.
Nette Grüße von Unkas-Troll