GWG € 150 - € 410

  • Hallo,


    leider konnte mich die suchfunktion nicht weiterbringen
    nutze wiso kaufmann 2010 pro
    nutze auch stammdaten - anlagen und möchte gerne GWG bis € 410,00 anlegen (anlagenpool lohnt sich für uns nicht dieses jahr)
    gibt es diese möglichkeit überhaupt ?


    wenn die AK zwischen 150 und 1000 € liegen wird sofort der anlagenpool ausgewählt
    man kann "keinen" Anlagenpool wählen - aber das konto anlagevermögen 0675 (skr 04) kann nicht verändert werden


    die einzige lösung die ich sehe ist - "nicht eigenständig nutzbares gut" (was es ja eigentlich nicht ist) zu wählen - ND und konto anlagevermögen manuell zu wählen


    oder übersehe ich etwas


    bin für jeden hinweis dankbar


    gruss André

  • Hallo André,


    ich denke schon, dass Du etwas uebersiehst ;)
    GWG 410,00 werden gar nicht als Anlagegut erfasst das sie nicht ueber x Jahre abgeschrieben werden.
    Sie werden im Anschaffungsjahr "abgeschrieben".
    Prinzipiell findet hier keine Erhoehung des Betriebsvermoegens statt. Deshalb haben diese auch nichts in einem Anlageverzeichnis zu suchen.
    Sie bleiben auch nicht mit einem "Erinnerungswert" bestehen.
    Anders ist es, wenn Du Dich fuer die Pool-Abschreibung entscheidet, da hier die Abschreibung ueber mehrere Jahre (5) erfolgt.

  • Franco ich glaube Fidelitas geht es mehr um die Aufzeichnungspflicht für GWG 150 - 410 EUR:


    § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG lautet nämlich:
    Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe

    • des Tages der Anschaffung,

    • Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts

    • oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

    • oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts

    in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen[/b]. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.


    Sofern man EÜRler ist, macht eine separate Aufzeichnung schon allein deswegen Sinn, weil im EÜR-Formular für die EÜR2010 diese Geringwertige Wirtschaftsgüter (150 € bis 410 €) dann wohl in Zeile 33 eingetragen werden.

  • Hallo


    das vermute ich mal nicht
    vielleicht hast Du ueberlesen, was FIDELITAS schrieb

    Zitat


    möchte gerne GWG bis € 410,00 anlegen (anlagenpool lohnt sich für uns nicht dieses jahr)


    also nichts mit Poolabschreibung, Anlageverzeichnis und "anlegen", denn es geht aus der Buchhaltung hervor.


    Ob die Poolabschreibung generell sinnvoll ist oder ob man darauf generell verzichtet, ist eine andere Frage


    Beispiel computer 410,00 EUR netto
    als GWG sofort abzuschreiben
    als Pool 5 Jahre


    Beispiel computer 410,01 EUR netto
    als Pool 5 Jahre
    als Anlagegut ohne Pool 3 Jahre


    kann sich jeder selbst einen Reim darauf machen.

  • Hallo ihr beiden,


    wir machen keine EÜR


    da ich die güter ab € 150,00 netto nicht sofort als aufwand buchen darf (sie fliessen doch zunächst ins betriebs /anlagevermögen ein !!!!!) , muss ich doch ein verzeichnis anlegen - oder (was meine zweite möglichkeit ist)
    ich kreire ein konto im anlagevermögen und nenne es gwg 150 - 410 und nehme das kontenblatt als verzeichnis
    oder bin ich hier komplett auf dem holzweg ?
    wenn nicht - würde ich gerne die funktion "anlagen" im wiso kaufmann nutzen - sofern möglich
    die abschreibung kann ich doch erst am jahresende vornehmen


    danke im voraus
    gruss
    André

  • Sofern Du GWG zwischen 150 EUR - 410 EUR nicht in den Sammelpool einstellen möchtest, sondern Du dich für die Variante der Sofortabschreibung entscheidest würde ich diese Kosten beim SKR 03 auf das Konto 4855 und beim SKR 04 auf das Konto 6260 "Sofortabschreibung GWG" auf Soll buchen. Damit erfüllst Du auch gleichzeitig die von mir erwähnte Aufzeichnungspflicht für GWG 150 EUR - 410 EUR.


    Bedenke aber bitte, dass diese (Wahl-)Entscheidung ob Sammelpool oder GWG bis 410 dann für das gesamte Geschäftsjahr 2010 und alle weiteren GWGs gilt.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo André,

    sofort als aufwand buchen darf (sie fliessen doch zunächst ins betriebs /anlagevermögen ein !!!!!)


    da irrst Du, woher nimmst Du diese Kenntnis und dann noch mit fuenf Ausrufezeichen ;)


    khmcologne schreibt es praezise

    Zitat


    SKR 03 auf das Konto 4855 und beim SKR 04 auf das Konto 6260 "Sofortabschreibung GWG"[/quote]
    und Du weisst, dass die von genannten Konten Kosten- und keine Anlage-Konten sind.


    Ich schrieb bereits in meiner ersten Antwort, wie Du es es funktioniert... :)

  • Hallo Ihr,


    ich bin der letzte der hier klugsch.... möchte
    aber ein paar links (hoffe das die funktionieren)


    http://www.steuerberater-protz.de/Stuff/10001-06.10.pdf


    http://www.akademie.de/fuehrun…m-vorsicht-gwg-falle.html


    hier ein zitat aus dem artikel
    In diesem Fall hängt die richtige Antwort davon ab, welcher Kontenrahmen zum Einsatz kommt und für welche Art der GWG-Abschreibung sich der Betrieb entscheidet.
    Ganz allgemein lässt sich lediglich sagen: Eine direkte Aufwandsbuchung (z. B. auf dem Konto "Büromaterial") ist nur bei GWG im Wert bis zu 150 Euro zulässig. Sämtliche Wirtschaftgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten höher als 150 Euro (netto) sind, müssen im Rahmen der doppelten kaufmännischen Buchführung (nicht bei der vereinfachen Einnahmenüberschussrechnung) zunächst auf den passenden GWG-Vermögenskonten gebucht und dann am Jahresende über die AfA-Aufwandskonten abgeschrieben werden


    kann auch sein, dass das brett vor meinem kopf zu dick ist


    wollte ja eigentlich nur die funktion in der software nutzen


    frage unseren steuerberater und poste dann die antwort von ihm


    bis dann


    André