Laut Handbuch kommen nur Anlagegüter über 150,- EUR in die AfA-Berechnung?!
habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich ein "nicht selbstständig nutzbares, aber selbstständig bewertbares" Gut erwerbe wie z.B. einen Monitor unter 150,- oder eine Maus unter 150,-, muß man jene Güter nicht ins Anlageverzeichnis mit aufnehmen?
Auszug MeinBüroHandbuch:
Und die Abschreibungen?
Vorausgesetzt, Sie haben alle Ihre Anschaffungen im Nettowert von mehr als 150 Euro (bis 2007: 410 Euro) im "Stammdaten"-Modul "Anlagenverzeichnis" erfasst, dann errechnet das Programm automatisch die jährlichen Abschreibungsbeträge (= "Absetzung für Abnutzung" oder kurz: "AfA").