Abschreibung nur auf Güter über 150,- EUR?

  • Laut Handbuch kommen nur Anlagegüter über 150,- EUR in die AfA-Berechnung?!



    habe ich das richtig verstanden?
    Wenn ich ein "nicht selbstständig nutzbares, aber selbstständig bewertbares" Gut erwerbe wie z.B. einen Monitor unter 150,- oder eine Maus unter 150,-, muß man jene Güter nicht ins Anlageverzeichnis mit aufnehmen?



    Auszug MeinBüroHandbuch:


    Und die Abschreibungen?
    Vorausgesetzt, Sie haben alle Ihre Anschaffungen im Nettowert von mehr als 150 Euro (bis 2007: 410 Euro) im "Stammdaten"-Modul "Anlagenverzeichnis" erfasst, dann errechnet das Programm automatisch die jährlichen Abschreibungsbeträge (= "Absetzung für Abnutzung" oder kurz: "AfA").

  • Danke für die Antwort khmcologne!


    Hier liegt ja das Dilema!


    Die Frage, aus dem anderen Thema ging um ein Gut, welches sich in einer Poolabschreibung befindet z.B. Computer und dem man dann anscheinend keine Güter wie z.B. eine Tastatur oder ähnliches zuordnen (hinzuaktivieren) lassen kann.


    Resultat: Deshalb als neues selbständiges Anlagegut oder in den Aufwand...


    Daraus resultiert diese Frage!


    In vielen Treads wurde mehrfach gesagt, das auch sollche Geräte z.B Computer-Teile welche selbständig bewertbar sind, wie eine Tastatur auch in das Anlageverzeichniss gehören


    Aber hier sagt das Handbuch, "Vorausgesetzt, Sie haben alle Ihre Anschaffungen im Nettowert von mehr als 150 Euro...", demnach gehe ich davon aus, dass alles was unter 150,- liegt, nicht ins Anlageverzeichniss gehört.


    Eine Tastatur die unter 150,- EUR kostet, kein GWG ist, aber ein Nicht selbstständig nutzbar, aber selbstständig bewertbares Gut ist, muss doch aber in Anlageverzeichiss.


    Dann heißt es doch, wie ich in meiner aller ersten Frage gestellt habe. Sind Güter, wenn Sie nicht GWG's sind aber dafür NSNSB sind,


    alle pauschal in den Aufwand zu buchen (damals dachte ich, dass es auch von der höhe des Gutes abhängt, Geräte um die 1, EUR bis ca 40,- bis 60,- )



    Du siehst, dass ich wirklich daran interessiert bin, weil ich es noch nicht verstehe aber willens und interessiert bin es zu verstehn...


    Es wäre auch schön, wenn wir hier alle im Formum an einer Art FAQ bauen würden, welche sollche immer wiederkehrenden Fragen aufnimmt.
    Wo man einfach lesen kann.
    z.B. Tastatur und Kleinkrams unter 150,- nicht selbständig nutzbar, dafür NSNSB AAAAAAHHHH dann in den Aufwand als Werkzeuge und Kleingeräte...


    Das wäre schön, ich wäre auch bereit, bei so etwas mitzumachen...

  • Das Thema Sammelpool, GWG gehört zum Themenkomplex Abschreibung.


    Eine Computer-Tastatur im Wert von 45,00 EUR die als Ersatz für eine defekte gleichwertige Computer-Tastatur beschafft wird, kann auch als Erhaltungsaufwand gesehen werden. Die Computer-Tastatur ist somit wieder anders zu behandeln und kann in voller Höhe sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wenn ich hingegen die vorhandene Computer-Tastatur im Wert von 45,00 EUR durch eine deutlich höherwertige Computer-Tastatur (mit Kaffeekoch-Funktion, Anti-Schlaf-ein-Funktion und Multimedia-Funktion) im Wert von 149,00 EUR ersetze, dann stellt sich schon wieder die Frage der Wertsteigerung des Anlagengutes Computeranlage und somit der Notwendigkeit der Abschreibung.


    Daher gilt, dass pauschalierte Antworten in vielen Fällen nur ein Anhaltspunkt sein können. Es muss immer der einzelne Geschäftsvorfall betrachtet, bewertet und dann entschieden werden, wie dieser aufzuzeichnen ist.. Im Übrigen gibt es tonnenweise Literatur die sich mit diesem Thema befasst, da braucht es nicht auch noch ein FAQ von "Laiendarstellern". Weiterhin hat Buhl seit MB2010 mit der neu geschaffenen ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung bereits einen soliden Grundstock geschaffen.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo khMcologne!


    Der Grundstock ist schon ganz gut, aber nach meiner Ansicht ergeben durch das Handbuch diskrepanzen


    Gehen wir doch mal konkret an mein Beispiel durch.


    1. Der PC, der sich in der Poolabschreibung befindet, kann nichts aufnehmen (laut Support und Handbuch)
    2. Die Tastatur die ein NSNSB darstellt und nicht ein Ersatzt für eine Tastatur ist, sondern eine Aufwertung darstellt (weil Sie schöner, ergonomischer ist) aber immer noch unter 150,- kostet und definitiv kein GWG ist, müßte seperat ins Anlageverzeichniss.


    3. Als Aufwand kann ich Sie nicht buchen, da Sie kein Ersatz für eine kaputte Tastatur darstellt.


    Dann sagt mir aber das Handbuch, das Güter über 150,- ins Anlagenverzeichniss gehen müßen


    Da liegt das Dilema!






  • Noch Einmal: Die Dokumentationen von Buhl sind nicht die Bibel, sondern eine erste Hilfestellung. Sie können daher nicht jeden Einzelfall erfassen, sondern nur grundlegendes Wiedergeben.


    Wann wurde der PC in den Sammelpool eingestellt und wann wurde die Tastatur dazu gekauft?
    Wenn beides im gleichen Geschäftsjahr (Steuerjahr), dann würde ich die Tastatur mit in den Sammelpool nehmen. Entweder indem ich den Wert des PC durch Korrektur des Anlagenwertes berichtige oder indem ich für die Tastatur eine eigene Anlage anlege.
    Wenn die Tastatur in einem anderen Geschäftsjahr gekauft wurde (PC 2009 - Tastatur 2010) würde ich für die Tastatur ein Anlagegut anlegen und diese über drei Jahre abschreiben, da eine Werterhöhung des PCs im "Sammelpool 2009" nicht möglich ist.
    Aus und Ende.


    Ich empfehle diese Vorgehensweise unbedingt mit einem Steuerberater abzuklären, ob die Vorgehensweise für Deinen Geschätsvorfall ein gangbarer Weg ist.

  • Danke khmcologne


    ich nehme das Handbuch als Hilfestellung an und bei Sachen die aus meiner Sicht (Bauchgefühl) nicht stimmen oder schwammig formuliert werden, werde ich weiter recherchieren und/oder in den sauren Apfel beissen und mir ein Steuerberater suchen müssen.


    Danke nochmals

  • Das Handbuch ersetzt keinen Steuerberater, und es gibt eben immer wieder Entscheidungen, die nur du treffen kannst.
    Bei Steuerfragen gibt es auch immer wieder einen gewissen Ermessensspielraum, das Wissen darüber kann man sich aneignen.
    MfG Günter