Hallo,
es geht um unsere vermietete Eigentumswohnung, die bisher Alleineigentum meines Mannes war. Letztes Jahr hat mir mein Mann die Hälfte der ETW im Rahmen einer ehelichen Zuwendung übertragen lassen. Können wir die Notarkosten und Kosten zur Eintragung ins Grundbuch steuerlich geltend machen? Falls ja wo müssen die Kosten eingetragen werden?