Arbeitszimmer ist Durchgangszimmer zum Arbeitszimmer des Ehepartners

  • Hallo zusammen,
    mein Problem scheint ein Sonderfall zu sein, denn ich finde in keinem Forum eine Antwort dazu. Meine Frau und ich können beide ein Arbeitszimmer bei der Steuer geltend machen. Wir haben darum für jeden von uns unter dem Dach je ein Arbeitszimmer eingerichtet. Es gibt im Dachgeschoss nur diese beiden Zimmer. Um in mein Arbeitszimmer zu gelangen, muss ich aber durch das Arbeitszimmer meiner Frau hindurchgehen. Ist das Arbeitszimmer meiner Frau daher ein Durchgangszimmer, welches steuerlich nicht anerkannt werden kann?

  • Steuerschädlich ist das Durchgangszimmer als Arbeitszimmer, wenn es der Zugang zu allen übrigen Räumen der Wohnung ist (BFH-Urteil vom 18.10.1983, VI R 180/82). Wird lediglich das Schlafzimmer erreicht, ist dies unschädlich (BFH-Urteil vom 19.8.1988, VI R 69/85).
    Analog könnte man also davon ausgehen, dass das Arbeitszimmer des Ehemannes, das das Durchgangszimmer zum Arbeitszimmer der Ehefrau ist, steuerlich als Arbeitszimmer anerkannt werden kann.

  • Wer hat denn den Begriff "Durchgangszimmer" hier ins Spiel gebracht, Du oder das FA?

    Bisher noch niemand. Da zurzeit verschiedene Finanzämter sehr pingelig mit den Arbeitszimmern umgehen - offensichtlich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes - möchte ich argumentativ gewappnet sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat denn den Begriff "Durchgangszimmer" hier ins Spiel gebracht, Du oder das FA?

    Das sieht das FA spätestens nach Anforderung der üblichen Grundrisse des Objektes (Wohnfläche) und Skizzen zu Einrichtungsgegenständen.

    Da zurzeit verschiedene Finanzämter sehr pingelig mit den Arbeitszimmern umgehen - offensichtlich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes - möchte ich argumentativ gewappnet sein.

    Bringt Dir trotzdem nichts. Du hast den Sachverhalt ordnungsgemäß zu schildern. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ansonsten siehe KHMCologne.


  • Bringt Dir trotzdem nichts. Du hast den Sachverhalt ordnungsgemäß zu schildern. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ansonsten siehe KHMCologne.

    Danke für die freundliche Belehrung bzgl. meiner Wahrheitspflicht. Aber was soll ich mit deiner Antwort anfangen? Sachlich bringt mich das nicht wirklich weiter. Dass man den Sachverhalt "ordnungsgemäß schildern" muss, wusste ich schon vorher. Meine Anfrage drehte sich einzig um die juristische Bewertung dieses Sachverhaltes. Daher war deine Einlassung zu dieser Anfrage nicht hilfreich.

  • Meine Anfrage drehte sich einzig um die juristische Bewertung dieses Sachverhaltes.


    Wenn Du eine juristische Bewertung möchtest, musst Du zum Rechtsanwalt. Das kann und darf das Forum nicht leisten.