Hallo!
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ich arbeite seit Jahren mit WISO Sparbuch. Meine Steuererklärung für 2009 sollte ich die Tage abgeben,
und als ich sie gerade eben fertig machen, und per Elster übertragen wollte, konnte ich das Programm
nicht mehr öffnen.
Es sagt mir, dass ich nur eine Testversion hätte, und für die Vollversion zahlen müsste. Oder ich mache eine
Reparaturinstallation. Aber wo finde ich sowas?
Ich hab auch die Aktualitäts-Garantie etc.
Wenn ich das Sparbuch 2009 vom letzten Jahr öffne, kommt keine Fehlermeldung.
Das funktioniert einwandfrei.
Was soll ich jetzt machen?
Nur noch eine Testversion vorhanden, obwohl bereits damit gearbeitet
- Lausdiandl
- Erledigt
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Nur eine Farge zur Sicherheit: Du hast das Sparbuch 2010 (für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009) installiert?
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Ja, wurde bereits installiert.
Habe auch schon einige Steuerfälle über das Jahr gemacht für Freunde und Familie.
Hat alles wunderbar funktioniert.
Jetzt plötzlich funktioniert es nicht mehr. -
Habe auch schon einige Steuerfälle über das Jahr gemacht für Freunde und Familie.
Du hast aber schon mal von unerlaubter steuerlicher Hilfeleistung gehört, oder? Und dafür gedacht und lizensiert ist das normale Sparbuch auch nicht. Nicht umsonst gibt es eine Beraterversion.
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Darüber weiß ich Bescheid, habe mich informiert.
Mit dem WISO Sparbuch kann man auch nur eine begrenzte Anzahl von Erklärungen machen,
danach muss man eine erweiterte Version kaufen. -
Mit dem WISO Sparbuch kann man auch nur eine begrenzte Anzahl von Erklärungen machen, danach muss man eine erweiterte Version kaufen.
Eben.
Und eine strafbare unerlaubte steuerliche Hilfeleistung bleibt es dann trotzdem. Du bist dazu schlicht und einfach nicht befugt. Und das hat hier im Forum nichts zu suchen.
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Und eine strafbare unerlaubte steuerliche Hilfeleistung bleibt es dann trotzdem. Du bist dazu schlicht und einfach nicht befugt. Und das hat hier im Forum nichts zu suchen.
Hallo Miw4,
nur mal eine Verständnisfrage: Mein Freund kommt bei mir vorbei mit seinen Unterlagen, wir erfassen seine Daten auf meinem PC und in "meinem" Steuerprogramm. Das kann dann doch keine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung sein, oder? Ich wäre ja dabei nur der Erfasser, oder?Danke und Gruss Allzeit
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Das kann dann doch keine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung sein, oder?
Doch , so isses.
MfG Günter -
Doch , so isses.
MfG GünterJa, so sehe ich das auch. Wenn er es selber könnte, so würde er es ja auch selber an seinem PC machen. Grundsätzlich also unerlaubte steuerliche Hilfeleistung. Natürlich ganz anderes Kaliber als beim Threadersteller.
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Hallo Günter, Miwe4,
ja, mein Freund hat aber keinen eigenen Computer und/oder kein Steuerprogramm. Aber gut, wenn es dann so ist, muss ich das wohl glauben. Ist für mich aber verdammt überzogen.Danke und Gruss Allzeit
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Aber gut, wenn es dann so ist, muss ich das wohl glauben. Ist für mich aber verdammt überzogen.
Das ist nicht überzogen. Wo willst Du denn ansonsten die Grenze ziehen. Ein bisschen, ein bisschen mehr, alles für ihn eintragen, nur bei mehreren Fällen? Er wüsste doch im Zweifel gar nicht, ob und ggf. in welchem Umfang er etwas geltend machen kann. Sonst würde er die Steuererklärung doch nach guter alter Art auf Papier erstellen. Bekommt er auch nicht weniger raus bei gleichen Daten.Ich sage im Übrigen ja grundsätzlich. Das macht hinsichtlich eines etwaigen Strafrahmens schon einen beträchtlichen Unterschied. Ist auch nicht unbedingt der Fall, der die Finanzverwaltung interessiert. Anders als beim vom Threadersteller geschilderten Sachverhalt. Und eine Gegenleistung darf natürlich erst Recht nicht vorhanden sein. Dann knallt es ggf. wirklich.
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Hallo Miwe4,
danke für die nochmaligen Erläuterungen, o.k., akzeptiert.
Danke und Gruss Allzeit