Guten Morgen zusammen,
erstmal meinen Glückwunsch zu diesem tollem Forum und vielen Dank für die vielen Antworten,
die ich schon gefunden habe...
Nun zu meiner Frage:
Beim BFH ist derzeit ja noch der Ausgang des Verfahrens III R 67/09 offen.
(Entscheiden wird über die Anerkennung der vollen Kinderbetreuungskosten anstelle von nur 2/3).
Daher wird von vielen Seiten empfohlen in der Einkommensteuererklärung die vollen Kosten anzugeben.
In Wiso Sparbuch 2011 wird aber automatisch die 2/3-Rechnung durchgeführt (was ja auch nach derzeitigem Stand richtig ist).
Um im Falle eines positiven Ausgangs des BFH-Verfahren meinem Anspruch auf volle Kostenberücksichtigung nicht
hinterher rennen zu müssen, würde ich gerne auch die vollen Kosten geltend machen.
Die Frage ist nun: Geht das?
viele Grüße,
Albert M.