Meine Ehefrau hat am 12. Februar 2010 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Im Vertrag wird ein Nettolohn von 5,20 €/pro Stunde plus außertariflicher Zulage von 0,80 €, netto vereinbart. Trotzdem wurde eine Lohnsteuerkarte verlangt. Bisher war der Verdienst erheblich unter 400.-- € trotzdem wurde die Lohnsteuer nach Klasse V abgezogen, und das obwohl im Vertrag von einem Nettolohn die Rede ist.
Können wir vom Arbeitgeber verlangen, dass er die Lohnsteuer übernimmt ? Bei einer fiktiven Vorausberechnung des zu versteuernden Einkommens zahlen wir 242.-- € an Steuern mehr für 2010. Wenn der AG die Steuer Pauschal abführt haben wir diese Geld mehr in der Tasche.
Was kann ich machen? Welche Lösungen gibt es ?
Lohnsteuerabzug bei geringfügiger Beschäftigung
- chm32
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