WISO-Sparbuch Nutzung durch Sohn: unerlaubte steuerliche Hilfeleistung?

  • Hallo,
    bin neu hier und taste mich gerade durch das Forum...
    hier bin ich grad hängen geblieben udn nachdenklich...
    ich mache seit endlosen Jahren meine Steuererklärung mit dem Wiso-Sparbuch...
    mein Sohn ist Student mit kleinem Nebengewerbe... sozusagen "Taschengeldaufbesserung", aber eine Steuererklärung ist wegen Kleingewerbeanmeldung nötig...
    nun macht er mit meinem Wiso-Programm auch seine Steuererklärung...
    ist das nun auch schon "unerlaubte steuerliche Hilfeleistung", weil er das Programm nutzt, dass ich im Endeffekt bezahle oder ist das verwenden des Programms gestattet?
    ?(



    Hinweis: Abkopplung durch Billy1963 aus Nur noch eine Testversion vorhanden, obwohl bereits damit gearbeitet, da anderes Thema.

    4 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Abkopplung [url='http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=43983']Nur noch eine Testversion vorhanden, obwohl bereits damit gearbeitet[/url], da anderes Thema

  • ist das nun auch schon "unerlaubte steuerliche Hilfeleistung


    Hallo Biggi,
    das glaube ich zwar nicht - bin aber auch nur Laie in diesen Dingen wie Du -, aber eines kann ich Dir - Google sei Dank - sicher sagen: Dieses Gesetz kennt eine entscheidende Ausnahme: Es gilt nicht bei Hilfen gegenüber Familienangehörigen. Du kannst also ganz beruhigt sein. Was anderes ist, was Buhl da im Zeifel drüber denkt? Da wissen die Profis hier vielleicht auch noch mehr zu.


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

    • Offizieller Beitrag

    bin neu hier und taste mich gerade durch das Forum...
    hier bin ich grad hängen geblieben udn nachdenklich...

    Dann herzlich willkommen! Aber Du solltest dann auch mal bald einen Blick in die Forenregeln riskieren. ;) Ich meine hier insbesondere den Punkt 9 "Thread-Hijacking". Dein Problem hat nichts mit dem Thema "Nur noch eine Testversion vorhanden, obwohl bereits damit gearbeitet" zu tun. Deshalb habe ich Deinen Beitrag und Allzeits Antwort separiert.


    nun macht er mit meinem Wiso-Programm auch seine Steuererklärung...

    Das geht eher in Richtung Lizenzrecht. Soll das heißen, daß Dein Sohn das Programm auch bei sich installiert hat? Da müßte man die Lizenzbedingungen studieren, in wie weit das o.k. ist.


    ist das nun auch schon "unerlaubte steuerliche Hilfeleistung", weil er das Programm nutzt, dass ich im Endeffekt bezahle oder ist das verwenden des Programms gestattet?

    Hast Du das Programm nicht auch zusammen mit dem SteuerSparMagazin 2011 von Buhl bekommen? Da gibt es auf den Seiten 122/123 einen Artikel dazu.
    Und weiterführende Informationen auf steuersparen.de (dort im Suchfeld CW9000 eingeben). Demnach darf man Angehörigen im Sinne des §15 der Abgabenordnung unendgeltlich private Hilfe leisten. Dazu gehört auch Dein Sohn.
    Aber wie gesagt, Du sprichst hier eher eine lizenzrechtliche Frage an.
    Gruß
    Dirk