Vermessung von Gebäuden

  • Hallo zusammen !


    Nach nunmehr genau 10 Jahren bekomme ich Post vom Liegenschaftsamt.
    Mein erbauter Carport wurde damals nicht eingemessen.
    Dieses wird nun nachgeholt.


    Es entstehen mir dadurch Kosten für die Vermessung und für eine Eintragung in das Liegenschaftskataster.


    Wo genau sind diese Kosten einzutragen ?


    Aufwendungen auf den gesamten Wohnraum - hier sonstige Aufwendungen - liegt nahe ?


    Weiß jemand Rat ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol: