welches EK03 konto entstspricht der Zeile 52 der Anlage EÜR

  • hallo,...


    welches EK03 Konto muss ich buchen, damit in der Anlage EÜR die Zeile 52 ausgefüllt wird ?


    Bin Kleinunternehmer und wollte die Mwst. einer Bewirtungsrechnung aus 2009 in die EÜR2009 angeben.


    folgende Aufteilung der gesamten Bewirtungsrechnung in höhe von EUR 119,30 durchgefürt:


    konto 6450 mit 70% des Nettobetrage,


    Konto 4654 mit 30% des Nettobetrages


    Konto ?? gezahlte ausgewiese Mwst.


    sicherlich findet jemand schnell die Lösung, danke im voraus !


    MfG

    vielen Dank für Eure Hinweise


    MfG Heiko

  • hallo,...


    welches EK03 Konto muss ich buchen, damit in der Anlage EÜR die Zeile 52 ausgefüllt wird ?


    Bin Kleinunternehmer und wollte die Mwst. einer Bewirtungsrechnung aus 2009 in die EÜR2009 angeben.


    folgende Aufteilung der gesamten Bewirtungsrechnung in höhe von EUR 119,30 durchgefürt:


    konto 6450 mit 70% des Nettobetrage,


    Konto 4654 mit 30% des Nettobetrages


    Konto ?? gezahlte ausgewiese Mwst.


    sicherlich findet jemand schnell die Lösung, danke im voraus !


    MfG

    vielen Dank für Eure Hinweise


    MfG Heiko

  • hallo,...


    welches EK03 Konto muss ich buchen, damit in der Anlage EÜR die Zeile 52 ausgefüllt wird ?


    Bin Kleinunternehmer und wollte die Mwst. einer Bewirtungsrechnung aus 2009 in die EÜR2009 angeben.


    folgende Aufteilung der gesamten Bewirtungsrechnung in höhe von EUR 119,30 durchgefürt:


    konto 6450 mit 70% des Nettobetrage,


    Konto 4654 mit 30% des Nettobetrages


    Konto ?? gezahlte ausgewiese Mwst.


    sicherlich findet jemand schnell die Lösung, danke im voraus !


    MfG

    vielen Dank für Eure Hinweise


    MfG Heiko

    • Offizieller Beitrag

    Einmal reicht doch wohl, oder? So etwas ist hier nicht gerne gesehen und verstößt gegen die Forenbestimmungen. Dreimal hat noch keiner geschafft; zumindest nicht in der letzten Zeit. Ich habe es dann mal zusammengeschoben.


    Wenn Du dann noch sagst, welche Software Du nutzt, dann wird Dir ggf. auch jemand helfen können. Geduld zahlt sich meistens auch aus. Eindeutige Problembeschreibungen sind immer hilfreich.

  • konto 6450 mit 70% des Nettobetrage,


    6450 :?: ...hast du das Konto angelegt oder wer :?:


    Beschreib mal dein Problem eindeutig.
    MfG Günter

  • 6450 :?: ...hast du das Konto angelegt oder wer :?:


    Beschreib mal dein Problem eindeutig.
    MfG Günter


    Die in Rechnungen für Bewirtungsaufwendungen enthaltene Umsatzsteuer kann vollständig als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (siehe Urteil vom 10.2.2005, Aktenzeichen: V R 76/03).


    Wenn du das meinst, so buch doch einfach manuell auf die entsprechenden Konten.

  • Bin Kleinunternehmer und wollte die Mwst ...

    Unter Kleinunternehmer verstehe ich immer den Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und der hat mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) grundsätzlich nichts am Hut.


    Der Kleinstunternehmer unterliegt hingegen der Umsatzsteuerpflicht.
    Er wird nur auf Grund seines Umsatzes Kleinstunternehmer genannt und hat das Privileg, keine Gewinnermittlung nach dem amtlichen EÜR-Formular erstellen zu müssen. Er kann seine Gewinnermittlung formlos erstellen und seiner Steuererklärung beifügen.


    Für einen Lösungsvorschlag muss meiner Meinung nach, neben den bereits gestellten Nachfragen, auch noch Dein steuerlicher Status geklärt werden:
    Bist Du nun

    • Kleinunternehmer gem. § 19 UStG,
    • oder Kleinstunternehmer
      bzw. führst Du ein kleines Unternehmen und bezeichnest Dich deshalb als Kleinunternehmer?

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo,...


    ersteinmal sorry für das 3x einbringen der Frage!


    zum Beitrag 4: benutzte Software WISO Sparbuch 2010 und Kontenrahmen EK03


    zum Beitrag 5: ich bin Kleinunternehmer gem. § 19 UStG,


    zum Beitrag 6: (6450-falsch) richtiges gebuchtes Konto ist 4650


    zum Beitrag 7:
    Unter Klein
    unternehmer
    verstehe ich immer den Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und der hat mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) grundsätzlich nichts am Hut.




    Das ist soweit klar, aber ich habe z. B. Mwst. (EUR 19,05) bei einer Bewirtungsrechnung im Jahr 2009 (Einladung eines AG, als nette Geste)
    bezahlt und will die gesamte Rechnung (EUR 119,30) als Ausgabe ansetzen.


    Konto 4650 gebucht mit EUR 70,18 (nur 70% möglich,des Netto-Betrages, laut Anleitung EÜR zeile 44)


    Konto 4654 gebucht mit EUR 30,07 (restl.30% des Netto) richtig?


    Konto ???? gebucht mit EUR 19,07 (Mwst. aus bezahlter Bewirtungsrechnung)


    laut Anleitung EÜR ist eine Bewirtung nur zu 70% anzusetzen und die hierauf entfallende Vorsteuer ist allerdings voll abziehbar, aber in welches Konto zu buchen damit es in Zeile 52 der EÜR ausgedruckt wird.


    Danke für eure Überlegungen.


    MfG

    vielen Dank für Eure Hinweise


    MfG Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von Heilig ()

  • Wenn Du Waren einkaufst und von Deinem Lieferanten eine Rechnung über 119 EUR (Warenwert 100 EUR, 19 EUR MwSt) erhälst. Dann beträgt Deine Ausgabe 119 EUR und nicht 100 EUR und 19 EUR Vorsteuer (MwSt).


    Genauso verhält es sich bei der Bewirtung.
    Du hast 119,30 Bewirtungskosten. Dann sind Deine absetzbaren Ausgaben: 70% = 83,51 und die nicht absetzbaren Ausgaben: 30% = 35,79

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()