Umbau eines vorhandenen Raumes zu einem Büroraum

  • Im Haus, wo ich zur Hälfte Eigentümer bin , habe ich durch Handwerker einen vorhandenen Raum einer neuen Nutzung durch massive Baumaßnahmen zukommen lassen. Bisher war der Raum als Tankraum für einen Öltank genutzt.
    Es wurde ein Fenster, 1 Tür, Heizung, Maler- und Elektroarbeiten und Fußboden durch Handwerker für diesen Raum installiert bzw. durchgeführt.
    Was nicht in Eigenleistung gemacht werden konnte, haben Handwerker ausgeführt. Entsprechende Rechnungen liegen mit MwSt vor.
    Frage: Ich habe aus selbständiger Tätigkeit Einnahmen mit MwSt.
    Was und wie kann ich die entstandenen Ausgaben mit den Einnahmen steuerlich ansetzen? Kann man die entstehneden Kosten auch zum Teil in das nächste Steuerjahr übertragen? Alle Leistungen sind 2010 angefallen.
    Danke für Hilfe
    A.Mond

  • Wenn Nutzung als Büroraum, dann die Kosten auf folgenden Konten aktivieren......
    59 Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers
    65 Unbebaute Grundstücke
    70 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Dauerwohnrecht)
    80 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
    90 Geschäftsbauten auf eigenen Grundstücken
    110 Garagen für Geschäftsbauten auf eigenen Grundstücken
    149 Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers


    Da du nur zu 50% Eigentümer bist dürfte die Aktivierung (50% Anlage in Fremdgebäuden) und die Afa ziemlich kompliziert werden.
    Ich würde einen Steuerberater aufsuchen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann in diesem Fall auch nur zu einem Steuerberater raten. Das hätte ich allerdings schon vor Beginn der Maßnahme für notwendig erachtet, um eventuellen "Gestaltungsfehlern" vorzubeugen (Wer ist Auftraggeber und muss also auf den Rechnungen auch als Leistungsempfänger stehen?, etc. etc.).