Arbeitszimmer im eigenen Haus

  • Ich bin Angestellter und habe seit 5 Jahren ein Kleinunternehmen (Beratung). In meinem Haus hatte ich bis vor 5 Jahren eine Mietwohnung, die über die Anlage V auch bei der Steuererklärung angegeben wurde. Als mein Mieter ausgezogen ist habe ich die Wohnung an mich selbst vermietet. 2008 teilte mir der Mitarbeiter am Finanzamt bei der persönlichen Abgabe der Steuerklärung mit, dass ich die Miete erhöhen müsste, damit der Verlust aus der Anlage V reduziert wird - es könnte sonst Probleme geben. Ich erhöhte somit die Miete an mich, was natürlich für mich den positiven Effekt hatte, das sich dadurch auch mein Gewinn reduzierte. Jetzt hat mich ein Bekannter darauf angesprochen, das ich ein Büro gar nicht an mich vermieten dürfte, sondern das ich nur die Umlagen, die ich in der Anlage V verrechntet habe als Ausgabe in der EÜR ansetzen dürfte. Es könnte sonst gravierende Probleme geben. Die Anlage V dürfte ich somit nicht mehr abgeben. Ist dies so richtig? Der Anteil der Wohnfläche die ich als Büro an mich vermietet habe beträgt derzeit 25,26%. Bisher gab es von Seitens des Finanzamtes keine Diskussionen. Wenn der bisherige Weg falsch war, wäre es dann sinnvoll in die Offensive zu gehen oder wäre es sinnvoll dies bei der folgenden Steuererklärung einfach zu ändern. Notfalls auch die Bürofläche zu verkleinern :?:

    • Offizieller Beitrag

    Als mein Mieter ausgezogen ist habe ich die Wohnung an mich selbst vermietet.

    Jetzt hat mich ein Bekannter darauf angesprochen, das ich ein Büro gar nicht an mich vermieten dürfte, .....

    Womit er Recht hat.

  • Muß ich jetzt die Steuererklärungen der letzten Jahre für ungültig erklären lassen oder reicht es aus wenn ich es zukünftig anderst mache? Ändert es etwas an der Vertragssituation, weil das Haus zu 50% mir und zu 50% meiner Frau gehört, die Firma aber nur auf mich angemeldet ist?

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich jetzt die Steuererklärungen der letzten Jahre für ungültig erklären lassen oder reicht es aus wenn ich es zukünftig anderst mache?

    Letzteres. Wenn dann noch weitere Änderungsmöglichkeiten bestehen wird das FA ggf. schon von alleine auf Dich zukommen. Wundere Dich nicht, wenn Du demnächst einen Betriebsprüfer auf der Matte stehen hast.

    Ändert es etwas an der Vertragssituation, weil das Haus zu 50% mir und zu 50% meiner Frau gehört, die Firma aber nur auf mich angemeldet ist?

    Natürlich ändert das etwas. Aber maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Und Du selber als Privatperson kannst trotzdem nicht an Dich als Einzelunternehmer vermieten. Typischer Fall für einen Steuerberater.