Folgender Fakt: Student (der sonst in Deutschland Nebenjob hatte) hat für 5 Monate in Großbritanien ein bezahltes Praktikum gemacht und wurde dort versteuert. Welche Angaben gehören jetzt in die deutsche Steuererklärung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
Nichtselbständige Arbeit in Großbritanien - welche Angaben in dt. Steuererklätung
- frieda_gisela
- Erledigt
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Die englischen Bruttoeinnahmen gehören in Zeile 21 der Anlage N, die Werbungskosten können dann auch dort eingegeben werden.
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Ist da nicht noch mehr zu bedenken?
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Was denn zum Beispiel ?
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Entschuldigung, dass ich die Frage stellte und mich dann nicht mehr gemeldet habe. Aber folgende Fragen bleiben bzw. ergeben sich neu:
1. Da ich die Steuererklärung mit dem WISO.Programm mache, wo ist dann die entsprechende Stelle der Eingabe, damit es dort erscheint.
2. Wie verhält es sich, wenn man die in England gezahlte Lohnsteuer wegen Geringfügigkeit komplett zurückerstattet bekommen hat?
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1. Da ich die Steuererklärung mit dem WISO.Programm mache, wo ist dann die entsprechende Stelle der Eingabe, damit es dort erscheint.
Habe gerade selbst die Stelle gefunden: Sonstige Angaben zum Arbeitslohn / steuerfreier Lohn nach DBA
Ok. Die Werbungskosten sind dann mit bei den allgemeinen Werbungskosten zu erfassen?
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Ok. Die Werbungskosten sind dann mit bei den allgemeinen Werbungskosten zu erfassen?
Nein, natürlich nicht. Ausgaben in Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sind auch nur zu diesen zu erklären und anzurechnen. Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte mindern sich dann eben entsprechend.
Ich kann nur nochmals raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.
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Danke für den Hinweis.
Ich kann nur nochmals raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.
Ich erstelle für mich und meine Familie seit 20 Jahren die Steuererklärung (und habe auch beruflich damit zu tun!), und wenn mal ein neues Thema bei uns auftaucht (dieses Jahr eben die Auslandstätigkeit meines Sohnes), hole ich mir hier Hilfe, ist das sooo verwerflich?Manchmal hat man richtig Angst, Fragen zu stellen
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Ich erstelle für mich und meine Familie seit 20 Jahren die Steuererklärung (und habe auch beruflich damit zu tun!), ...
Das war kein Vorwurf, sondern nur ein gut gemeinter Rat.
Dann wundert mich allerdings die nachstehende Frage.
Habe gerade selbst die Stelle gefunden: Sonstige Angaben zum Arbeitslohn / steuerfreier Lohn nach DBA
Ok. Die Werbungskosten sind dann mit bei den allgemeinen Werbungskosten zu erfassen?
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Tut mir leid, dass ich nicht selbst Steuerberater bin und deshalb hier ein fachkundiges Forum aufsuche. Dann zitiere ich mich eben auch noch mal:
... und wenn mal ein neues Thema bei uns auftaucht (dieses Jahr eben die Auslandstätigkeit meines Sohnes), hole ich mir hier Hilfe, ist das sooo verwerflich?
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Tut mir leid, dass ich nicht selbst Steuerberater bin und deshalb hier ein fachkundiges Forum aufsuche.
Deshalb haben wir Dir ja auch fachkundig und vollständig geantwortet.