Hallo zusammen,
Nachdem ich hier im Forum gesucht, und nichts auf mich passendes gefunden habe (vielleicht bin ich auch nur zu blöd
Poste ich meine Frage:
Ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe immer wurde mir der "Bescheid über gsonderte Festtellung des vortragsfähigen Gewerbeverlust zugestellt.
Im letzten Jahr war dieses mein Hauptgewerbe, vorher wurden die Verluste immer mit meiner gezahlten EKSt verrechnet. Im letzten Jahr habe ich keine EKSt gezahlt, also konnten die entstandenen Verluste von 2009 in 2009 nicht verrechnet werden. Ab 2010 ist es wieder ein Nebengewerbe und ich hab Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit also zahle ich auch wieder EKST.
Soweit mein Situation nun zu der Frage.
1. Kann ich für die EKSt den vortragsfähigen Gewerbeverlust aus dem Bescheid von 2009 komplett (über die Jahre kummulierter Wert) ansetzen, oder nur den Wert aus 2009? Oder gar nicht?
Gruß
KGBRUS