Entfernungspauschale - sehr hohe Kilometerleistung, Nachweispflicht

  • Hallo Gemeinde,


    ich werde nun erstmals für das Steuerjahr 2010 eine sehr hohe Fahrleistung geltend machen, anteilig für 6 Monate (Beginn des Angestelltenverhältnisses im Sommer).
    Für die 6 Monate in 2010 werden es rund 22.000km (11.000 Entfenrungs-Km) sein, und für 2011 werden es dann ca. 45.000km (22.500 Entfenrungs-km) sein.
    Nun ergibt das ja sehr hohe Werbungskosten (0,30€ / Entfernungskilometer), zurückgelegt mit dem eigenen privaten PKW.
    Mir ist auch klar, dass das Finanzamt evtl. Nachweise fordern kann. Wie müssen diese aussehen? Werkstattrechnungen habe ich keine, schlicht und einfach, weil mein Auto keine Werkstatt besuchen musste bisher. Zur Not habe ich aber Quittungen von Reifenkauf (nicht aus 2010, aber aus 2008 und 2009; in dieser Zeit bin ich die Strecke auch schon gefahren zur Arbeit), das gekaufte Öl alle 15.000km inkls. Ölfilter (Ölwechsel habe ich selbst durchgeführt) und die Bremsen wechsel ich mit Schrauber-Kumpel selbst.
    Allerdings habe ich in weiser Voraussicht alle Tankbelege aufgehoben. Gelten die auch als Nachweis? Fast alle der vielen Belege sind mit meiner EC- bzw. Kreditakrte bezahlt worden, einige wenige Bar.
    Anhand weniger Belege kann man sehen, dass ich auch mal Entlang der Fahrstrecke getankt hatte, aber größtenteils stammen die Belege von meiner Stamm-Tankstelle im Heimatort, weils von den Kilometern immer grad so passte (2 mal pro Woche tanken).


    Würde das nun also reichen als Nachweis?
    Angenommen, ich müßte die Belege nun einreichen und es stellt sich damit raus, dass ich aufgrund der Nutzung eines alternativen Kraftstoffs tatsächlich weniger Kosten als die 0,30€ / Km hatte, würden dann trotzdem die 0,30€ / km angesetzt werden?


    Besten Dank schonmal für Hilfe und ein dickes Sorry für evtl. dumme Fragen ;)


    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist auch klar, dass das Finanzamt evtl. Nachweise fordern kann. Wie müssen diese aussehen? Werkstattrechnungen habe ich keine, schlicht und einfach, weil mein Auto keine Werkstatt besuchen musste bisher.


    Den TÜV führen Sie aber nicht mit Ihrem Schrauber-Kollegen durch, oder!?

  • Die Vorbereitung des TÜVs schon, die eigentliche Prüfung erfolgt durch den TÜV´er, da erhalt ich auch einen Prüfbericht.


    Allerdings ist mein letzter TÜV-Termin mitte 2009 gewesen, das heißt der nächste kommt frühestens mitte diesen Jahres.


    Und seit 2009 hat sich einiges an Kilometern getan, da ich in 2009 ja auch schon die Strecke gefahren bin. Gut, mir fällt noch ein, dass ich vor 3 Wochen vom ADAC nen Zettel bekomme hatte, weil ich unterwegs eine kleine Panne hatte. Dort steht, wenn ich mich recht erinnere, auch der Kilometerstand drauf.

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorbereitung des TÜVs schon, die eigentliche Prüfung erfolgt durch den TÜV´er, da erhalt ich auch einen Prüfbericht.


    Allerdings ist mein letzter TÜV-Termin mitte 2009 gewesen, das heißt der nächste kommt frühestens mitte diesen Jahres.


    Und seit 2009 hat sich einiges an Kilometern getan, da ich in 2009 ja auch schon die Strecke gefahren bin. Gut, mir fällt noch ein, dass ich vor 3 Wochen vom ADAC nen Zettel bekomme hatte, weil ich unterwegs eine kleine Panne hatte. Dort steht, wenn ich mich recht erinnere, auch der Kilometerstand drauf.


    Wenn Sie aber den TÜV-Bericht und den Pannenbeleg beifügen, ist doch die Leistung in etwa ersichtlich, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du doch heute schon weißt, dass Du mit Problemen rechnen kannst (musst), ist es doch ein leichtes, sich darauf einzustellen. Oder irre ich mich da? Du bist nachweispflichtig hinsichtlich der Dir entstandenen Werbungskosten. Sprich, der Anzahl und Entfernungen der tatsächlich durchgeführten Fahrten.


    Im Übrigen sagen Tankbelege alleine auch nichts aus. In Zusammenhang mit den Konto-/Kreditkartenauszügen schon eher (Barzahlung würde Dir bei der Höhe sowieso niemand abnehmen). Dazu dann TÜV-Belege (auch 2009) und Rechnungen über Materialkäufe von Verschleißteilen, deren Lebensdauer auch ein Finanzbeamter (meist aus eigener Erfahrung) kennt. Und natürlich nicht zu vergessen ein Fahrtenbuch, zu dessen Führung Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Vorlage der Einkommensteuererklärung für 2010 aufgefordert wirst.

  • Angenommen, ich müßte die Belege nun einreichen und es stellt sich damit raus, dass ich aufgrund der Nutzung eines alternativen Kraftstoffs tatsächlich weniger Kosten als die 0,30€ / Km hatte, würden dann trotzdem die 0,30€ / km angesetzt werden?


    Ja.