Freiberuflich (und Student)

  • Guten Tag.
    Ich mache gerade meine erste Steuererklärung.


    Ich arbeite freiberuflich/selbständig als Lehrkraft an einer VHS, bekomme Honorar, das komplette Brutto aufs Konto, habe also keine Lohnsteuerkarte abgegeben. Wo muss ich jetzt meine Daten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fahrtweg etc) eintragen? Unter: „Ausgaben zu Löhnen und Gehältern“ ODER alles unter „Verwaltung > Arbeitsmittel, Arbeitszimmer“ ?? Bei letzterem finde ich keine Möglichkeit „Fachliteratur“ und „Büro- und Arbeitsmaterialien“ einzugeben (wie es bei Löhnen und Gehältern möglich ist).


    Außerdem war ich einen Teil des Jahres 2010 noch Student, habe aber schon mit der jetzigen Tätigkeit an der VHS begonnen. Wohin muss ich die Zeit als Student dann eingeben (weil RV-befreit, aber auch ohne Lohnsteuerkarte) ?? Auch als freiberuflich/selbständig oder als "Angestellter >Student“ unter Lohnsteuerbescheinigung (die ich ja nicht habe) ??


    Bin dankbar für Tipps. Jani

  • Du bist kein Arbeitnehmer somdern bist freiberuflich tätig. Du bekommst auch kein Bruttogehalt, sondern du hast Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.
    Da gibt es aber einiges zu beachten.
    Du musst Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten.
    Wo bist du krankenversichert?


    MfG Günter

  • Okay, dann kein "Brutto", sondern Einnahmen.
    Die Einkommenssteuer-Vorauszahlungen... wie funktioniert das? Gilt das nicht erst ab dem 3. Jahr ??!
    Welche Rolle spielt hier meine Krankenversicherung?
    Jani

    • Offizieller Beitrag

    Kosten Studium = Werbungskosten nichtselbständige Tätigkeit = „Ausgaben zu Löhnen und Gehältern“ oder Sonderausgaben
    EInnahmen/Ausgaben VHS = selbständige Tätigkeit = Einnahmenüberschussrechnung
    private Versicherungen = Sonderausgaben


    Vorauszahlungen sind nach Aufforderung durch das Finanzamt (Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid) zu den gesetzlichen Terminen zu zahlen.


    Dir ist klar, dass Du die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt formlos anzuzeigen hast? Wohl eher nicht. Dann würde ich das mal schleunigst nachholen. Dann bekommst Du nämlich einen Vordruck i.S. Aufnahme einer selbständigen/gewerblichen Tätigkeit zugesandt. Da machst Du dann alle möglichen persönlichen Angaben, aber auch Angaben zu Deinem voraussichtlichen Umsatz bzw. Gewinn/Einnahmenüberschuss. Und wenn dieser dem Finanzamt vorliegt, erhältst Du ggf. auch den genannten Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid.


    Wird man bei der UNI eigentlich noch auf das wirkliche Leben vorbereitet? Ich würde mir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einzuholen.

  • Zumindest für die Infos im ersten Absatz danke.
    Den Steuerberater habe ich selbstverständlich auch schon in Betracht gezogen, ich mache das ganze aber so richtig erst seit 2 Monaten.


    Die Uni ist sicher nicht dazu da, dass Alumnis hinterher in so unterbezahlten und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen landen,
    ansonsten fühle ich mich für meine Aufgabe gut ausgebildet.