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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Alles zum Büro bei dir zu Hause

Effektiv und bequem – arbeiten zu Hause im Arbeitszimmer wird immer beliebter. Der große Vorteil: Auch das Finanzamt beteiligt sich an den entstandenen Kosten. Welche Spielregeln für die Steuererklärungen 2022 und 2023 gelten.  

Kurz & knapp

  • Die Abzugsmöglichkeiten für die Jahre bis 2022 und ab 2023 sind unterschiedlich
  • Generell gilt: Für den steuerlichen Abzug deiner Kosten gelten strenge Voraussetzungen
  • Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, ist ein voller Kostenabzug drin – oder alternativ ab 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro
  • Hast du für bestimmte Tätigkeiten kein Büro beim Arbeitgeber, kannst du 2022 bis zu 1.250 Euro absetzen. Ab 2023 gibt’s 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro
  • Die Homeoffice-Pauschale hat keine strengen Anforderungen und bringt dir einen Steuervorteil jetzt sogar von bis zu 1.260 Euro

Video: Steuern sparen mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Erledigst du deine Arbeit im heimischen Büro, kannst du damit Steuern sparen. Erfahre in unserem Video, welche Kosten du absetzen kannst und wo die Grenzen liegen.

Alles neu ab 2023

Es wird nicht langweilig. Schon gar nicht im Steuerrecht. Ab 2023 werden die bisherigen Richtlinien durch das Jahressteuergesetz 2022 komplett auf den Kopf gestellt. Die meisten Arbeitszimmer zu Hause erfüllen dann nicht mehr die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug. Profitieren kannst du trotzdem. Wir zeigen dir, was bis 2022 galt und was du für deine Steuererklärung 2023 wissen musst.

Arbeitszimmer absetzen bis 2022

Diese 3 Möglichkeiten gibt es

Ausgaben für ein Arbeitszimmer kannst du von der Steuer absetzen. Bist du Angestellter, sind die Ausgaben bei dir als Selbstständiger hast du Betriebsausgaben. Für deine Steuererklärung bis zum Jahr 2022 gibt es im Grunde 3 Möglichkeiten, wie du mit deinem Arbeitszimmer Steuern sparen kannst:

1. Arbeitszimmer voll absetzen

Bestenfalls kannst du die kompletten Ausgaben rund um dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Das ist jedoch oft nur in Ausnahmefällen möglich. Denn an das Arbeitszimmer werden strenge Voraussetzungen geknüpft. Außerdem muss der Raum der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sein.

2. Arbeitszimmer „light“

Mit dem Arbeitszimmer “light” kannst du Ausgaben bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro  absetzen. Auch hier muss der Raum die Voraussetzungen der Finanzämter erfüllen. Es gibt aber es eine Erleichterung: Das Zimmer muss nicht den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bilden. Das geht jedoch nur, wenn dir dein Arbeitgeber für deinen Job keinen ausreichenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

3. Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist das Trostpflaster für alle, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Hier gibt es keine Anforderungen an den heimischen Arbeitsplatz. Du erhältst je Arbeitstag zu Hause 5 Euro, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.

Arbeitszimmer absetzen bis 2022 Infografik

Welche Voraussetzungen muss das Arbeitszimmer bis 2022 erfüllen?

Erster Prüfungsschritt des Finanzamtes ist die räumliche Prüfung: Entspricht der Raum den gesetzlichen Anforderungen an ein Arbeitszimmer? Wann das der Fall ist, zeigen wir in folgenden Punkten:

→ Das Arbeitszimmer muss ein eigener Raum sein

Ja. Die Abgrenzung zum Wohnbereich durch Wände und eine Tür ist zwingend nötig, um das Zimmer abzusetzen. Arbeitsecken oder Büro-Nischen im Wohnraum sind daher nicht absetzbar. Auch darf der Raum kein Durchgangsbereich, etwa zwischen Küche und Wohnzimmer, sein. Ist dein Arbeitszimmer kein abgeschlossener Raum, kannst du immerhin die Homeoffice-Pauschale ansetzen.

→ Es ist egal, wo im Haus sich das Arbeitszimmer befindet

Ob im Keller, auf dem Dachboden oder im Anbau – Hauptsache ist, dass das Arbeitszimmer in die häusliche „Sphäre“ eingebunden ist.

Mietest du ein Arbeitszimmer an, das außerhalb der häuslichen Sphäre liegt? Dann kannst du die Kosten rund um diesen Raum komplett absetzen. Mehr dazu liest du im Abschnitt „Häusliches oder außerhäusliches Arbeitszimmer?“.

→ Das Arbeitszimmer muss „büromäßig“ eingerichtet sein

Die Ausstattung des Arbeitszimmers muss „büromäßig“ sein. Üblicherweise sollte es mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen und Computer ausgestattet sein.

→ Diese Gegenstände dürfen nicht im Arbeitszimmer stehen

Passé sind Gästecouch, Bügelbrett, Fernseher, Kinderbett, Sportgeräte und Haushaltsgeräte. Laut Finanzamt dürfen diese Gegenstände nicht im Arbeitszimmer stehen. Der Raum soll so eingerichtet sein, dass er ausschließlich beruflich genutzte Gegenstände enthält.

→ Besser das Arbeitszimmer nicht privat nutzen!

Den Raum darf man nämlich nur in geringem Ausmaß privat nutzen. Das Finanzamt spricht hier von weniger als 10 Prozent! Versuche daher, das Arbeitszimmer ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden. Es gilt: Die beruflichen und privaten Sphären in deinem Wohnsitz müssen klar abgegrenzt sein.

Eine Gästecouch im Arbeitszimmer führt zu einem kompletten Abzugsverbot der Kosten. Selbst ein Bügelbrett reduziert die Chance auf das Absetzen des Büros. Entferne besser alle Gegenstände, die auf eine private Nutzung des Raumes hinweisen. Kommt hier nur der kleinste Verdacht beim Finanzamt auf, schwinden die Chancen auf den Kostenabzug.

Erfüllt der Raum die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer?

  • Nein: Der Raum erfüllt nicht alle oben genannten Punkte? Dann hast du kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Es gibt jedoch ein kleines Trostpflaster – die Homeoffice-Pauschale.
  • Ja: Das Zimmer erfüllt alle bisherigen Voraussetzungen? Dann stellt es steuerlich gesehen ein Arbeitszimmer da. Der Steuervorteil ist grundsätzlich möglich – hängt aber von weiteren Faktoren ab (siehe nächsten Prüfungspunkt „Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner Tätigkeit?“).

Welche Voraussetzungen musst du bis 2022 erfüllen?

Im zweiten Schritt werden die Voraussetzungen geprüft, die du persönlich erfüllen musst. Du kannst nämlich dein Arbeitszimmer nur von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Das ist der Fall, wenn du deine gesamte berufliche und betriebliche Tätigkeit ausschließlich im häuslichen Arbeitszimmer ausübst.

Aber auch, wenn du deiner beruflichen Tätigkeit zu Hause und außer Haus nachgehst, kann das Arbeitszimmer der Mittelpunkt sein. Und zwar dann, wenn der qualitative Schwerpunkt deiner Tätigkeit in deinem häuslichen Arbeitszimmer liegt. Das ist dann der Fall, wenn du dort die für den Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtest. Der Mittelpunkt bestimmt sich also nach dem inhaltlichen Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit.

Dabei kommt es nicht nur auf die Zeit an, die du im Arbeitszimmer verbringst, sondern auch auf die Qualität der Arbeit. Bei einem Job im Außendienst beispielsweise liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit eher nicht im Arbeitszimmer. Am einfachsten, du betrachtest das monatsweise also nicht nur aufs ganze Jahr gesehen.

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Arbeitszimmer absetzen ab 2023

Ab der Steuererklärung 2023 ändert sich beim Thema Arbeitszimmer so einiges:

  1. Arbeitszimmer voll absetzen

Ein Arbeitszimmer kann nur noch absetzen, wer auch den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit dort ausübt. Dann kannst du wie bisher auch mit allen entstehenden Kosten Steuern sparen. Beachte dabei, dass der Raum immer noch die räumlichen Kriterien an ein Arbeitszimmer erfüllen muss.

Um den Kostenabzug zu erhalten, musst du anteilig nach Wohnfläche alle Kosten ermitteln. Du kannst es dir aber auch einfach machen und die Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen. Für jeden vollen Monat, in dem dein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit war, kannst du 105 Euro Werbungskosten absetzen – ganz ohne Belege sammeln und Zusammenrechnen.

Teilen du und dein Partner sich das Arbeitszimmer? Prima! Dann könnt ihr beide von der Pauschale profitieren. Denn diese wird jeweils bei euch beiden abgezogen.

  1. Arbeitszimmer „light“ entfällt

Zusätzliche Neuerung: Das Arbeitszimmers light wird gestrichen. Steht dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, bleibt dir immerhin noch der Steuervorteil durch die Homeoffice-Pauschale. Diese wird dafür erhöht.

Das bedeutet, dass du an einem Arbeitstag auch beides abziehen darfst: die Fahrt zur Arbeit und zusätzlich die 6 Euro Homeoffice-Pauschale. Von dieser Regelung profitieren beispielsweise Lehrer oder auch Angestellte ohne einen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.

  1. Homeoffice-Pauschale

Hast du kein häusliches Arbeitszimmer, kannst du trotzdem 6 Euro für jeden Tag im Homeoffice ansetzen. Insgesamt geht das für bis zu 210 Tage. Maximal kannst du dann 1.260 Euro von der Steuer absetzen.

Arbeitszimmer absetzen ab 2023 Infografik

Was gilt für Lehrer?

Rechtslage bis 2022

Lehrer haben den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit üblicherweise klar in der Schule. Steuerliche Folge: Ein kompletter Kostenabzug beim Arbeitszimmer ist nicht möglich. Als Lehrer korrigiert man jedoch auch Klausuren oder bereitet Unterricht vor. Steht für diese Nebentätigkeiten kein Büro in der Schule zur Verfügung, können Lehrer begrenzt auf 1.250 Euro pro Jahr das Arbeitszimmer „light“ ansetzen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Arbeitszimmer absetzen als Lehrer - für 2022

Da Stefanie das gesamte Jahr 2022 als Lehrerin gearbeitet hat – und dementsprechend auch Unterricht von zu Hause vorbereitet hat kann sie sich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Zusätzlich dazu erhält sie Steuervorteile für weitere Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten usw.

Rechtslage ab 2023

Da die Abzugsmöglichkeit durch das Arbeitszimmer light gestrichen wird, bleibt der Steuervorteil durch die Homeoffice-Pauschale. Dabei gilt, dass die Homeoffice-Pauschale das „Arbeitszimmer light“ ersetzt. Für jeden Tag, an dem auch zu Huase gearbeitet wird, gibt es die 6 Euro. Maximal kannst du so 1.260 Euro absetzen. Warst du  am gleichen Tag auch in der Schule zum Unterrichten, gibt es zusätzlich die Pendlerpauschale für die Fahrt.

Nachweis am besten Tag für Tag

Um dies dem Finanzamt nachzuweisen, notiere dir unbedingt tageweise, wann du wo gearbeitet hast. So steht einem Kostenabsatz nichts mehr im Weg. Diese besondere Regelung gilt für alle, die für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Arbeitszimmer absetzen als Lehrer - für 2023

Da Stefanie das gesamte Jahr 2023 als Lehrerin gearbeitet hat und dementsprechend auch Unterricht von zu Hause vorbereitet hat kann sie sich maximal 1.260 Euro als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Für jeden Arbeitstag, an dem sie (auch) zu Hause gearbeitet hat, setzt sie sich 6 Euro an.

Zusätzlich dazu erhält sie Steuervorteile durch weitere Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten usw. Um die absetzbaren Kosten zu ermitteln, notiert sich Stefanie jeden Tag, wann sie wo und wie lange gearbeitet hat.

Stefanies erste kurze Arbeitswoche im Jahr 2023 sah beispielsweise wie folgt aus:

Tag 1

  • 07:30 Uhr bis 14.30 Uhr = Schule
  • 15 Uhr bis 17 Uhr = Nacharbeiten im Homeoffice

→ Sie kann für diesen Arbeitstag für die Fahrt in die Schule die Pendlerpauschale und zusätzlich 6 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen.

Tag 2

  • 07:30 Uhr bis 12 Uhr= Schule
  • 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr = Homeoffice

→ Sie kann für diesen Arbeitstag die Pendlerpauschale zur Schule sowie die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro steuerlich berücksichtigen.

Tag 3

  • 07.30 Uhr bis 14 Uhr = Schule

→ Sie kann für diesen Arbeitstag die Pendlerpauschale zur Schule abziehen.

Tag 4

  • 08.00 Uhr bis 13 Uhr = Homeoffice

→ Sie kann für den Tag 6 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen.

Was gilt für Mitarbeiter im Außendienst?

Rechtslage bis 2022

Auch Außendienstler müssen prüfen, wo der Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit liegt. Hier fällt dem qualitativen Part der Tätigkeit mehr Gewicht zu als bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich am Schreibtisch arbeitet. Denn verkauft der Handelsvertreter hauptsächlich im Außendienst, liegt da auch der Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

In der Steuererklärung kannst du pro Jahr maximal 1.250 Euro der Kosten angeben, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Kannst du hingegen bei deinem Arbeitgeber ein Büro nutzen, entfällt auch der Kostenansatz des Arbeitszimmers „light“.

Rechtslage ab 2023

Da die Abzugsmöglichkeit durch das Arbeitszimmer light gestrichen wird, bleibt der Steuervorteil durch die Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, an dem die Tätigkeit zu Hause ausgeführt wurde, kannst du 6 Euro ansetzen – und das an maximal 210 Tagen im Jahr.

Warst du an einem Tag sowohl im Außendienst als auch noch im Homeoffice zu Hause tätig? Dann kannst du gleich doppelt punkten und dir sowohl Reisekosten als auch Homeoffice-Pauschale absetzen. Wichtig dabei: Um dies dem Finanzamt nachzuweisen, notiere dir unbedingt tageweise, wann du wo gearbeitet hast. So steht einem Kostenabsatz nichts mehr im Weg.

Welche Kosten rund ums Arbeitszimmer kann ich absetzen?

Information zum Thema

Wann kannst du die Kosten absetzen?

Hattest du in 2022 oder 2023 den Mittelpunkt deiner Tätigkeit im Arbeitszimmer zu Hause? Dann kannst du die hier genannten Kosten anteilig absetzen. Alternativ kannst du ab 2023 die Pauschale von 1.260 Euro nutzen. Auch für das Arbeitszimmer “light” bis 2022 kannst du die Kosten anteilig berücksichtigen. Ab 2023 ist statt des Arbeitszimmers “light” nur noch die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro drin.

Zu den typischen absetzbaren Kosten eines Arbeitszimmers gehören die anteiligen Aufwendungen, die für Wohnung oder Haus anfallen – zum Beispiel:

Weitere Beispiele findest du in folgender Infografik:

Arbeitszimmer absetzen Kosten Infografik

Arbeitszimmer in die Steuererklärung eintragen: So geht’s

Die absetzbaren Kosten können flächenanteilig auf das häusliche Arbeitszimmer aufgeteilt werden. Dazu berechnest du den Arbeitszimmeranteil wie folgt:

Arbeitszimmer-Anteil berechnen Formel

Mit WISO Steuer lassen sich die Kosten völlig unkompliziert in die Steuererklärung eintragen. Beantworte einfach ein paar Fragen und schon rechnet das Programm alles automatisch für dich aus.

Deine Angaben rund um das Arbeitszimmer trägst du ein unter Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitszimmer 

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten). Hier machst du alle Angaben zu deinem Arbeitszimmer.

Arbeitszimmer absetzen Screenshot

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten). Hier machst du alle Angaben zu deinem Arbeitszimmer.

Arbeitszimmer absetzen Screenshot mobile

FAQ: Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Wie groß darf das Arbeitszimmer sein?

Das Finanzamt prüft und entscheidet hier stets nach Einzelfall. Ein 40 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 70-Quadratmeter-Wohnung und einer 3-köpfigen Familie? Eher unwahrscheinlich. Eine genaue Vorgabe für die Größe des Arbeitszimmers hat das Finanzamt aber nicht. Die übrige Wohnung muss jedoch genügend Platz für die private Wohnfläche haben. Anhaltspunkte sind hier beispielsweise:

  • Anzahl der Zimmer
  • Verhältnis von Arbeitszimmerfläche zur Gesamtwohnfläche
  • Anzahl der Familienmitglieder
  • Rechtslage 2022: Auch für den Nebenjob oder eine Fortbildung kannst du ein Arbeitszimmer absetzen. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie sonst auch. Knackpunkt ist hier jedoch der Kostenabzug. Denn: Sobald das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten bildet, kannst du maximal 1.250 Euro absetzen. Für diese Beurteilung werden alle deine beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten zusammengefasst.
  • Arbeitest du hauptberuflich in Vollzeit im Büro deines Arbeitgebers? Dann bildet das häusliche Arbeitszimmer mit dem Nebenjob nicht den Mittelpunkt – und es kommt nur der begrenzte Kostenabzug in Frage.
  • Rechtslage 2023: Nutzt du für deinen Nebenjob oder deine Fortbildung ein Arbeitszimmer, kannst du dir für jeden Tag, an dem du die Tätigkeit zu Hause ausgeführt hast, 6 Euro ansetzen – und zwar für maximal 210 Tage im Jahr. Somit kannst du maximal 1.260 Euro von der Steuer absetzen.
  • Auch wenn du einen Zuschuss deines Arbeitgebers zum Homeoffice erhältst, kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen. Beachte jedoch, dass der Zuschuss wie Arbeitslohn versteuert wird.
  • Stellt dein Arbeitgeber jedoch ein Arbeitsmittel wie beispielsweise ein Notebook, ist das steuerfrei. Du kannst es nicht in der Steuererklärung angeben. Das gilt übrigens auch für die private Nutzung eines betrieblichen Notebooks oder Handys.
  • Praktisch: WISO Steuer übernimmt die Angaben deines Arbeitgebers ganz automatisch aus deiner Lohnsteuerbescheinigung und setzt diese an die richtige Stelle in deine Steuererklärung. Mit dem  Steuer-Abruf ersparst du dir das lästige Abtippen. Probiere es einfach aus.
  • Rechtslage 2022 und 2023: Auch dann kannst du die Kosten absetzen – und zwar vollständig. Die Abzugsbeschränkung von 1.250 Euro oder die Begrenzung auf 6 Euro pro Tag gilt hier nicht.
  • Unser Tipp: Miete dir ein außerhäusliches Arbeitszimmer bei Freunden oder Verwandten. Du setzt die vollen Kosten ohne Begrenzung ab – und auch für den Vermieter zahlt es sich aus. Zwar muss er die Mieteinnahmen versteuern, die Kosten darf er aber komplett gegenrechnen (Strom, Heizung sowie anteilige Miete oder Abschreibung). Das gilt selbst dann, wenn eine “Miete unter Freunden” vereinbart wird. Vorausgesetzt, diese beträgt mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete. Mehr zu diesem Thema liest du im Beitrag Vermietung an Angehörige.
  • Dein Arbeitgeber hat ein Arbeitszimmer in deinem Haus angemietet? Die Kosten für das Zimmer kannst du voll als Werbungskosten aus Vermietung abziehen. Die Mieteinnahmen hingegen musst du als Einnahmen aus Vermietung versteuern.
  • Die Finanzverwaltung erkennt solche direkten Mietverhältnisse allerdings nur an, wenn dafür tatsächlich ein betriebliches Interesse vorliegt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn
  • für dich im Unternehmen kein geeignetes Büro vorhanden ist. Zudem muss dein Chef versucht haben, ein Büro von fremden Dritten anzumieten;
  • dein Arbeitgeber für andere Arbeitnehmer bei fremden Dritten Räume angemietet hat, weil deren Wohnungen keinen Platz zum Arbeiten von zu Hause bieten;
  • eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen der Nutzung abgeschlossen wurde.
  • Für den Abzug musst du das vorrangige betriebliche Interesse deines Arbeitgebers nachweisen.

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