Nebenverdienst als Arbeitnehmer

  • Hallo Miteinander,


    ich habe eine Verständnisproblem bei der Lohnsteuerberechnung meines Nebenverdienst ... vielleicht kann mir einer von Euch auf die Sprünge helfen :)


    Und zwar bin ich Festangestellt, arbeite aber gelegentlich nebenher und habe damit 2009 zusätzlich zum Festgehalt 1000 Euro verdient. Diesen Betrag habe ich bei WISO Sparbuch eingegeben und meine Steuernachzahlung betrug auf einmal beinahe 500 Euro. Ist das korrekt, dass ich beinahe 50% von meinem Nebenverdienst als Steuer zahlen muss?
    Ich hoffe nicht, denn 2010 habe ich ca. 4000 Euro verdient und dann wäre es ja beinahe 2000 Euro, die ich bezahlen müsste :(
    Für 2009 hatte ich zum Glück noch einige Zahnazrtrechnungen, so dass ich meine Nachzahlung noch gut nach unten drücken konnte.


    Bitte nicht böse sein, wenn dieses Thema schon ausgereizt wurde und ich die Hunderste bin, die nachfragt.



    Vorab vielen vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Verständnisproblem bei der Lohnsteuerberechnung meines Nebenverdienst ...

    Was für Art der nebentätigkeit? nichtselbständig, selbständig, gewerblich?

    Und zwar bin ich Festangestellt, arbeite aber gelegentlich nebenher und habe damit 2009 zusätzlich zum Festgehalt 1000 Euro verdient. Diesen Betrag habe ich bei WISO Sparbuch eingegeben und meine Steuernachzahlung betrug auf einmal beinahe 500 Euro. Ist das korrekt, dass ich beinahe 50% von meinem Nebenverdienst als Steuer zahlen muss?

    Ja. Aber ohne nähere Angaben kann das hier niemand beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Lohnsteuerbescheinigungen zutreffend übernommen bzw. eingetragen hast, sollte es mit der Berechnung wohl seine Richtigkeit haben.

  • Danke.
    Gibts es eine "Grundlage" dafür? Weiß das vielleicht jemand?
    Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass ich beinahe die Hälfte von dem Nebeneinkommen an Steuern zahlen muss.


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Danke.
    Gibts es eine "Grundlage" dafür? Weiß das vielleicht jemand?
    Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass ich beinahe die Hälfte von dem Nebeneinkommen an Steuern zahlen muss.


    Vielen Dank.

    Das Steuerrecht ist die Grundlage
    Wenn es Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit sind, muss doch eine zweite Lohnsteuerkarte existieren und der Nebenverdienst mit LSt-Klasse 6 versteuert werden.