Hallo,
ich nochmal mit einem Thema, dass ich als schon abgeschlossen erhofft hätte ...
Der VAT free Text für eine Rechnung nach Reverse Charge verfahren (seit 2010 für sonstige Leistungen im UStG §13b enthalten) den Mein Büro standardmäßig zur verfügung stellt macht meiner Meinung nach wenig Sinn.
Zum einen Steht da noch immer (auch in der Mein Büro 2011 Variante) was von Bauleistungen (wie oben erwähnt, nachmeinem Verständnis wurde das 2010 um sonstige Leistungen erweitert), zum anderen wird auf UStG 13b verwiesen. Aber was will ein Kunde in Italien mit einem Verweis auf ein Deutsches Gesetz ? DAmit kann der verm. recht wenig anfangen.
Google adwords stellt ebenfalls Rechnungen im ReverseCharge und schreibt folgenden Absatz dazu:
* Dienste, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen - Für die Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen.
Im prinzip würde ich ja sagen das macht mehr sinn. Aber ist Artikel 196 der EU ... auch wirklich grundlage des Deutschen §13b ?
Ich hab schon mal versucht den Artikel 196... zu lesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden ...
Hat da jemand etwas mehr background wie ich und kann mir Hilfe stellung geben ?
Gruss
Hermann