Mein Mann ist bereits Rentner und ich bin noch voll berufstätig.
Als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse kann ich seine Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung nicht unter dem Punkt "Renten und andere Leistungen" eintragen (analog zu meinen Einträgen der freiwilligen Krankenversicherung bei "Lohnsteuerbescheinigung").
Der Eintrag erfolgt bei "Allgemeine Ausgaben/ Versicherungen und Altersvorsorge/private Kranken- und Pflegeversicherung". Da es sich um eine Basisversicherung handelt müsste sich die Zahlung eigentlich steuerlich mindernd auswirken. Tut es aber nicht .
Habe ich einen Denkfehler oder ist dort ein Fehler in der Software?
Karin