freiwillige Krankenversicherung als Rentner

  • Mein Mann ist bereits Rentner und ich bin noch voll berufstätig.
    Als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse kann ich seine Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung nicht unter dem Punkt "Renten und andere Leistungen" eintragen (analog zu meinen Einträgen der freiwilligen Krankenversicherung bei "Lohnsteuerbescheinigung").
    Der Eintrag erfolgt bei "Allgemeine Ausgaben/ Versicherungen und Altersvorsorge/private Kranken- und Pflegeversicherung". Da es sich um eine Basisversicherung handelt müsste sich die Zahlung eigentlich steuerlich mindernd auswirken. Tut es aber nicht .
    Habe ich einen Denkfehler oder ist dort ein Fehler in der Software? ?(


    Karin

  • Eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen werden und nicht bei der privaten.


    Im Übrigen muss es sich steuerlich nicht auswirken, wenn die Höhe der Beiträge noch unter der Pauschale liegen.

  • Eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen werden und nicht bei der privaten.

    Dann ist aber die Auswahl der Optionen bei der Eingabe der Renten nicht einleuchtend. Dort müsste dann ja nur zwischen gesetzlich oder privat unterschieden werden und nicht zusätzlich freiwillig versichert.


    Ich habe die Eingaben nun auch mal unter gesetzlich direkt bei der Rentenangabe getätigt, was aber von der Berechnung der Rückerstattung her auch keine Unterschied macht.

    Im Übrigen muss es sich steuerlich nicht auswirken, wenn die Höhe der Beiträge noch unter der Pauschale liegen.

    Ich wusste gar nicht, dass es eine Pauschale für Vorsorgeaufwendungen gibt. Wie hoch ist die denn?
    Mir ist nur der Höchstsatz bekannt, ab dem sich nur noch die Basisabsicherungen auswirken.


    Da Renten ja grundsätzlich erst im Nachhinein nachträglich versteuert werden kann es dort doch keine Berechnung einer Pauschale geben. Und in der gemeinsamen Veranlagung liegen wir mit Sicherheit eher über einer Pauschale von Vorsorgeaufwendungen.


    Karin

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem hier nicht. Bei den Eingaben zur Rente kann ich doch bei "Art der Kranken- und Pflegeversicherung" ganz einfach den Reiter "freiwillig versichert" auswählen. Und bei den allgemeinen Ausgaben kann ich im Rahmen der Angaben zu den Versicherungsbeiträgen ebenfalls ganz einfach die richtige Eingabeposition erkennen (Fragezeichen anklicken).