Moin aus HH!
Ich habe erstmals im Rahmen meiner Tätigkeit in einem größeren Projekt von einem Subunternehmer eine Rechnung über Bauleistungen gem. § 13b Nr. 4 UStG bekommen. Mein Steuerberater sagt, dass wäre o.k. so, auch wenn ich nicht selbst Bauunternehmer bin (allerdings mein Auftrageber). Ich habe das zunächst auf dem Konto 3120 (SKR03) mit dem Steuerschlüssel 47 verbucht. Dies führt allerdings dazu, dass die entsprechenden Beträge in der UStVa gemeinsam mit sonstigen Leistungen EU-Ausland (Leistungen gem. § 13b Nr. 1 UStG, z.B. Google-Rechnungen aus Irland) in den Feldern 52 und 53 (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5) auftauchen. Wenn ich das Formular richtig lese, müssten die Bauleistungen jedoch in den Feldern 84 und 85 (§ 13b Abs. 2 Nr. 4, 6 und erscheinen. HIerzu meine Fragen:
- Ist das Konto 3120 richtig?
- Wo muss ich einstellen, dass der Nettobetrag als Bemessungsgrundlage im Feld 84 erscheint und nicht im Feld 52?
- Muss ich dazu einen anderen Steuerschlüssel nehmen bzw. definieren? Welchen?
- Wo muss ich einstellen, dass die zugehörige Steuer im Feld 85 erscheint?
- Ist es richtig, dass die abziehbare Vorsteuer dann entsprechend im Feld 67 erscheint?
Vielen Dank für eure Anmerkungen etc. im Voraus.
Roland Braun