Investitionsbetrag für PKW

  • Ich bin selbstständig als Kleinunternehmerin tätig und biete Bürodienstleistungen an. Ich plane die Anschaffung eines PKW, um Kundentermine wahrnehmen zu können und um einen mobilen Büroservice anbieten zu können. Ich möchte die Anschaffung als Investitionsbetrag geltend machen. Kann ich das als Kleinunternehmerin für Bürodienstleistungen oder erkennt das Finanzamt die betriebliche Nutzung nicht an?
    Ich habe nämlich gelesen, dass Einzelunternehmer wohl keine Chance hätten, einen PKW als Investitionsbetrag geltend zu machen.

  • Hier zum Beispiel
    http://www.iyotta.de/index.php…stitionsabzugsbetrag.html


    - letzter Absatz:


    3. Begünstigte Wirtschaftsgüter für Investitionsabzugsbetrag


    Der Investitionsabzugsbetrag darf zukünftig für alle abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG) gebildet werden. Der Investitionsabzugsbetrag darf zukünftig also auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter (bis 2006 nur für neue Wirtschaftsgüter) gebildet werden.


    Achtung neu: Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres, das auf die Investition folgt, ausschließlich oder mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden.


    Damit fällt eine beliebte Steuergestaltung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften weg, da für ein Pkw kein Investitionsabzugsbetrag mehr gebildet werden kann, wenn dieser nicht zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Zum einen erfüllen die wenigsten Personengesellschaften diese Voraussetzung und zum anderen setzt dies voraus, dass für den angeschafften Pkw ein Fahrtenbuch geführt wird. Bis 2006 war auch dann eine Ansparrücklage möglich, solange die betriebliche Nutzung mindestens 10 % betrug.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt immer noch genügend Einzelunternehmer, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. erfüllen werden.

    • Offizieller Beitrag

    meine Frage dabei ist ja, erfülle ich als Bürodienstleisterin die Voraussetzungen?

    Was hat das mit der Art des Unternehmens zu tun?

    Ich möchte den PKW selbstverständlich zu 90% betrieblich nutzen. Woran misst das Finanzamt die Berechtigung?

    Z.B. anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches.


    Aber meine persönliche Meinung ist, dass Du es i.d.R. bei lediglich einem Pkw im Unternehmensvermögen nicht schaffst, diese Voraussetzung zu erfüllen.