EÜR AfA, Teilabgang Wirtschaftsgut

  • Hallo werte Gemeinde,


    folgendes Problem.


    Ich nutze WISO-Sparbuch 2010 auch 2011.


    Ich möchte in dem Anlagenverzeichnis (EÜR) für 2010 einen Zu-/und einen Abgang vom Wirtschaftsgut buchen.


    Der Zugang kann ohne weiteres gebucht werden, die AfA-Tabelle wird für die Restlaufzeit angepasst.


    Der Teilabgang vom Wirtschaftsgut kann nicht gebucht werden. Es wird vom Programm immer das komplette Wirtschaftsgut ausgebucht(Verkauf).
    Konto (EKR03) ist 2310 sowie das Bankkonto 1200



    Gibt es eine Lösung? Anscheinend liegt hier ein Programmfehler vor. Rein steuerlich ist dies kein Problem.


    Eine Supportanfrage wurde nicht beantwortet. Auch bisherige Tickets wurden gelöscht. ?(




    Vielen Dank




    MfG




    Fred :(

  • Was ist denn ein Teilabgang von einem Wirtschaftsgut?



    Na wenn ein Teil eines Ganzen (hier WG) verkauft/entnommen wird.


    Wenn z.B. bei einer Photovoltaikanlage die Wechselrichter gegen völlig andere getauscht werden.
    Dann werden die Anschaffungskosten der neuen zu den Herstellungskosten des WG hinzugezählt und der Erlös aus dem Verkauf der alten Anlagenteile muss dann natürlich von dem Restwert des WG abgezogen werden. :S
    Die AfA-Tabell muss entsprechend angepasst werden.



    MfG


    Fred

  • Na schönes Ding,


    ich bekomme gerade eine Antwort von Buhl.


    Die von Ihnen gewünschte Möglichkeit, der Verbuchung einer Teilveräußerung im Bereich des Anlagevermögens, ist im WISO Steuer-Sparbuch leider nicht vorgesehen. Bitte nehmen Sie die Buchung daher bitte unter "laufende Buchungen 2010" manuell vor. :thumbdown:


    Da fragt man sich warum man ständig Geld für diese Software ausgibt, obwohl solche eigentlich einfachen Dinge nicht berücksichtigt werden? ?(


    Mfg


    Fred :censored:

    • Offizieller Beitrag

    der Erlös aus dem Verkauf der alten Anlagenteile muss dann natürlich von dem Restwert des WG abgezogen werden.

    Nein, das ist eine Betriebseinnahme (ggf. auch umsatzsteuerpflichtig).

  • Das ist widerum schon klar, dass eine Einnahme aus Verkauf auch der USt unterliegt und entsprechend verbucht werden muss.


    Mein Problem ist die AfA-Tabelle, da durch den Verkauf das Anlagevermögen (teilweise) gemindert wird, ist auch die AfA entsprechend geringer.


    Wäre natürlich toll, wenn man nur den Erlös aus dem Verkauf verbucht und die bestehende AfA weiterhin hoch bleibt. Dann hätte man über die 17 Jahre Restlaufzeit einen schönen Zinsgewinn.



    Hat jemand einen Lösungsvorschlag?


    Oder kann man beim Jahreswechsel etwas schummeln? ?(



    MfG


    Fred

    • Offizieller Beitrag

    Wäre natürlich toll, wenn man nur den Erlös aus dem Verkauf verbucht und die bestehende AfA weiterhin hoch bleibt. Dann hätte man über die 17 Jahre Restlaufzeit einen schönen Zinsgewinn.

    Wo siehst Du denn da einen Zinsgewinn?

    Hat jemand einen Lösungsvorschlag?

    Die Solaranlage und dieses eine besondere Teil getrennt buchen und dann im Zeitpunkt der Veräußerung dieses Teil ganz normal als Veräußerung zu 19% ausbuchen. Das neu angeschaffte Teil dann ganz normal als Zugang zum Wirtschaftsgut buchen.

  • Der Zinsgewinn entsteht meines Arachtens nach durch den weiter bestehenden Verlust welcher den Gewinn entsprechend mindert.


    Der Vorschlag einer getrennten Buchung ist praxisfern, da die AfA bereits seit 2007 läuft und als ein Wirtschaftsgut behandelt wird. Der Zugang zum WG stellt kein Problem dar und wird vom Programm korrekt verarbeitet.


    Im übrigen handelt es sich hier um ein bewegliches WG als Photovoltaikanlage, Solaranlagen sind keine beweglichen WG sondern Gebäudebestandteile :!:


    Hat sonst jemand anderes einen Lösungsvorschlag :?:


    MfG


    Fred

    • Offizieller Beitrag

    Der Zinsgewinn entsteht meines Arachtens nach durch den weiter bestehenden Verlust welcher den Gewinn entsprechend mindert.

    Das Gegenteil wäre der Fall, da die Einnahme aus der Veräußerung des Teils ja sofort voll zu besteuern ist.

    Der Vorschlag einer getrennten Buchung ist praxisfern, ...

    Dein Fall ist praxisfern. Meine Lösungsvorschlag wäre zumindest praktikabel.


    Wie schon gesagt, Veräußerung des ausgebauten Teils mit allen Konsequenzen der Besteuerung zu unterwerfen und AfA so laufen zu lassen bzw. BMG um nachträgliche AK zu erhöhen.

  • Dein Fall ist praxisfern. Meine Lösungsvorschlag wäre zumindest praktikabel.


    Wie schon gesagt, Veräußerung des ausgebauten Teils mit allen Konsequenzen der Besteuerung zu unterwerfen und AfA so laufen zu lassen bzw. BMG um nachträgliche AK zu erhöhen.


    Was bitte ist BMG? AK sind sicherlich AHK.


    Deine Antworten sind sehr erhabend.




    Nochmals das WISO-Sparbuch, in allen Versionen, unterstützt nicht den Teilabgang von einem ganzen Wirtschaftsgut!


    Daher ist es nicht möglich ein Wirtschaftsgut geteilt zu erfassen und einen Teile separat zu entnehmen/verkaufen.


    Dein Vorschlag zielte darauf hin. Die AfA-Tabelle kann also nicht dahingehend angepasst werden.


    Das Steuerrecht ließe diesen, übrigens nicht seltenen Fall, zu!


    Ich habe keine Lust dies manuell auf einem Blatt Papier zu tun, da ich für dieses Programm € bezahlt habe.




    MfG


    Fred


    Nochmals der Aufruf an wissende User:


    Hat jemand anderes einen praktikablen Vorschlag :?:


    Die Möglichkeit per einmaliger Sonder-AfA für 2010 zu buchen dürfte nicht mit dem EStG konform gehen. -wie gesagt es geht hier um die Programmbedienung-

  • Nochmals das WISO-Sparbuch, in allen Versionen, unterstützt nicht den Teilabgang von einem ganzen Wirtschaftsgut!


    WISO-Sparbuch ist kein Buchhaltungsprogramm, sondern unterstützt eine einfache EÜR.
    Was erwartest du :?:


    Ich habe keine Lust dies manuell auf einem Blatt Papier zu tun, da ich für dieses Programm € bezahlt habe.


    ...auch ohne Lust wirst du dieses aber müssen. :( ...oder mach eine richtige EÜR
    Aber anscheinend hast du nicht viel Ahnung von Buchungsvorgängen. Zwei oder drei manuelle Buchungen, und die Sache ist erledigt.


    MfG Günter


    Nachtrag
    Die EÜR des WISO-Sparbuchs kann alles, was du willst. Ich habe es gerade mal eben durchgecheckt.
    ?(