Private Krankzusatzversicherung (Chefarztbetreuung, zwei Bettzimmer, Zahnzusatzversicherung)

  • Ich habe folgende Fragen:



    Werden die oben genannten Beiträge in die Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand eingegeben?
    "Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Krankenversicherungen (ohne Basisabsicherung z.B. Wahlleistungen, Zusatzversicherung)
    Somit würde sich eine Zusatzversicherung steuermindernd auswikren?
    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Werden die oben genannten Beiträge in die Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand eingegeben?

    Ja, weil Du diese auch als Kürzungsbetrag Deines tatsächlichen Beitrags sowieso eintragen musst.

    "Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Krankenversicherungen (ohne Basisabsicherung z.B. Wahlleistungen, Zusatzversicherung)
    Somit würde sich eine Zusatzversicherung steuermindernd auswikren?

    Das kann, ohne Kenntnis aller Besteuerungsgrundlagen, hier keiner genau sagen.
    wenn Recht ab 01.01.2010 Anwendung findet = nein
    wen Recht bis 31.12.2009 im Rahmen der Günstigerprüfung anzuwenden ist = ja


    Aber diese zuletzt genannte Günstigerregelung wird auf Grund der geringen Höchstbeträge für 2010ff bei privat krankenversicherten wohl sehr häufig zum Tragen kommen.


    Sprich: Für sehr viele privat versicherte ist das alte Recht güntiger als das neue. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. ;)

  • Bitte auch die begleitenden Tipps lesen, wenn WISO Steuer-Sparbuch verwendet wird.


    Bei privaten Zusatzversicherungen sind auch solche Beiträge differenziert zu betrachten.


    Vielen Dank,
    dies würde heißen, dass eine Zusatzversicherung die eine Chefarztbetreuung und eine Zweibett-Aufnahme beinhaltet nicht steuerlich begünstigt wird;
    eine Zahnzusatzversicherung würde steuerlich berücksichtigt.


    Richtig?


    ODER
    benötige ich von meinem Versicherer eine Aufgliederung in BASIS- und ZUSATZleistungen; ähnlich wie bei einer Rechtschutzversicherung?


    Nochmals vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Richtig?

    Nein.

    ... benötige ich von meinem Versicherer eine Aufgliederung in BASIS- und ZUSATZleistungen; ...

    Ja.


    Das Steuer-Sparbuch ist auch hier ziemlich eindeutig:

  • Immer noch nicht verstanden.
    Eine reine Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte die "nur" eine Chefarztbehandlung und eine Aufnahme in ein Zweibettzimmer beinhaltet wird steuerlich doch nicht berücksichtigt (da keine Basisleistung)?


    Nochmals vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du eigentlich gelesen was ich #3 geschrieben habe?


    Diese Angaben werden zur Günstigerprüfung alter Sonderausgabenabzug Vorsorgeaufwendungen (bis 31.12.2009 gültige Rechtslage) oder neuer Sonderausgabenabzug Vorsorgeaufwendungen (Rechtslage ab 01.01.2010) benötigt. Der höhere, für den Steuerbürger "günstigere", Betrag kommt dann dann zum Ansatz.