Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale

  • Hallo,


    seit dem letzten Jahrt stellt mir mein Arbeitgeber kein Arbeitsplatz mehr im Büro zur Verfügung, so dass ich mein Arbeitszimmer zu Hause
    dafür nutzen werde und Kosten geltend machen möchte (Versicherungen, Nebenkosten etc.). Eine entsprechende Bescheinigung habe ich vom
    Arbeitgeber bekommen.


    Nur was ist dann mit der Pendlerpauschale? Ich habe einen Firmenwagen und fahre sehr häufig auch in die Firma. Für die Pendlerpauschale
    habe ich immer nettes Geld bekommen ;)


    Jetzt die Frage: Kann ich bei den steuerlichen Vorteilen eines Arbeitszimmers eigentlich auch die Pendlerpauschale wie bisher geltend machen?
    Oder muss man sich quasi von der Pauschale verabschieden? Denn eigentlich arbeitet man ja nun von zu Hause aus?!
    Bei mir trifft das aber nicht ganz zu; ich bin fast jeden Tag auch noch in der Firma (Besprechungen, Reisekosteneinreichungen,...)


    In der WISO Software werde ich bei "Arbeitstage je Woche" in unterschiedlichen Tagesabstufungen gefragt (z.B. 3, 3-4, 4, 4-5 etc.).
    Am liebsten würde ich da alleine schon wegen des Geldes bei "5 Tage die Woche" belassen, aber wie reagiert das Finanzamt?
    Habt ihr Tipps bzw. Erfahrungswerte?


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du einen Firmenwagen fährst gelten doch sowieso die bekannten Regelungen. Und da Du keinen nach Deinen Angaben ja keinen Arbeitsplatz im Büro mehr hast, wird der AG ja auch keine Fahrten Whg-ASt für Dich versteuern; ergo: kein Werbungskostenabzug.