Bereits bezahlte Rechnung wieder stornieren

  • Hallo allerseits!


    Ich habe heute eine Nachricht von einer Kundin bekommen, die über Amazon eines unserer Produkte bestellt hat, allerdings leider das falsche. Jetzt sieht es so aus, als ob ich das ganze Geschäft wieder rückabwickeln muß, was bei uns aber noch nie vorgekommen ist. Bisher habe ich nur ab und zu mal eine unbezahlte Rechnung storniert, in diesem Fall wurde uns der Rechnungsbetrag aber bereits von Amazon gutgeschrieben.


    Daher also jetzt die Frage: Wie storniert man in "Mein Büro" am geschicktesten eine bereits bezahlte Rechnung? Wenn ich die entsprechende Rechnung mit der rechten Maustaste anklicke und "Rechnung stornieren / Gutschrift zur Rechnung erstellen..." wähle, dann erstellt das Programm eine entsprechende Gutschrift. Und wie geht es dann weiter? ?(


    Gruß


    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die entsprechende Rechnung mit der rechten Maustaste anklicke und "Rechnung stornieren / Gutschrift zur Rechnung erstellen..." wähle, dann erstellt das Programm eine entsprechende Gutschrift. Und wie geht es dann weiter?

    Na dann bist du wieder bei 0. Lass dir die Ware zurückschicken, erstelle die Gutschrift und überweise ihr den zustehenden Betrag - gut ist. Das berücksichtigt natürlich nur den eigentlichen Vorgang und nicht anteilige Abschläge für schon erfolgte Nutzung, Versand und alles andere was noch so anfällt.


    Eine andere Frage ist (ich kenn mich mit der Amazon Thematik nicht aus), wer ist Vertragspartner der Kundin? Du oder Amazon?

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Na dann bist du wieder bei 0. Lass dir die Ware zurückschicken, erstelle die Gutschrift und überweise ihr den zustehenden Betrag - gut ist.


    Das ist schon klar, aber mir geht es vor allem um die Zuordnung der Gutschrift zu der entsprechenden Buchung. Ich nehme an, daß ich im Bereich "Finanzen -> Zahlungen Bank/Kasse" eine neue Ausgabe der Kategorie "Zahlung an Kunde" erstellen und dann die entsprechende Gutschrift auswählen muß?


    Und wie ist das mit den Amazon-Gebühren? Die bekomme ich ja ebenfalls erstattet, gebucht habe ich die auf Konto 3123 (im anderen EG-Land ansässiger Unternehmer). Wenn ich die nun wieder zurückbekomme, dann muß ich die doch einfach als positiven Betrag auf das gleiche Konto buchen, oder?


    Eine andere Frage ist (ich kenn mich mit der Amazon Thematik nicht aus), wer ist Vertragspartner der Kundin? Du oder Amazon?


    Auszug aus den Teilnahmebedingungen der Amazon Services Europe S.à r.l., in der Fassung vom 11.06.2010:


    Zitat

    Amazon stellt die Amazon.de Marketplace-Plattform zur Verfügung, auf der die Teilnehmer als Verkäufer oder Käufer (im Folgenden einheitlich Teilnehmer) nach erfolgreicher Registrierung Verkäufe tätigen können.


    Amazon selbst wird dabei nicht Vertragspartner, sondern stellt als Dienstleister lediglich die Plattform zur Verfügung.


    Aus diesem Grund stelle ich unseren Kunden auch immer eine Rechnung, obwohl Amazon das Geld automatisch von denen einzieht. Aber ist das für die Rückabwicklung von Bedeutung?

  • Aus irgendeinem Grund hat Amazon die Rückabwicklung noch nicht bearbeitet, d.h. das Geld wurde noch nicht von unserem Konto abgezogen. Wenn ein Kunde dagegen etwas über Amazon bei uns kauft, dann haben wir das Geld normalerweise spätestens zwei Stunden später auf unserem Konto. Die Gutschrift, die ich gestern in "Mein Büro" erstellt habe, ist natürlich auf das gestrige Datum datiert, hat aber das Zahlungsziel "sofort". Ist das jetzt aus buchhalterischer Sicht schlimm, wenn der entsprechende Zahlungseingang erst ein paar Tage später stattfindet?