Hallo,
ich habe ein Haus mit Grundstück und wollte 2009 die Rechnung des Containerdienst als Handkerkerleistung steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt hat das Verneint, Aufwendungen für den Containerdienst gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung.
Für mich ist das eine Dienstleistung und ich möchte in Einspruch gehen.
Wie ist hier die Rechtslage, hat jemand ähnliche Probleme und kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
MfG