Einzelbewertung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Firmenwagen den ich über die 1 %-Regelung versteuere. Ich bin von meiner Firma aus ständig auswärts auf Baustellen, jeweils für längere Zeit (bis zu 1 Jahr), eingesetzt. Für die Fahrten dorthin setze ich immer Reisekosten an. Ich bin im Schnitt weniger als 15 x pro Jahr in meinem Firmensitz, also meiner offiziellen regelm. Arbeitsstätte, muß aber die 70km von meiner Wohnung dorthin mit den 0,03% versteueren. Nun gab es aber wohl schon mehrere Gerichtsurteile (zuletzt Oktober 2010, Düsseldorf) nach denen bei einer so geringen Anzahl an Fahrten von der Wohung zur regelm. Arbeitsstätte anstelle der 0,03% des Listenpreises eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % möglich ist.


    Meine Frage nun: Gibt es im Wiso Programm irgendwie eine Möglichkeit für die Steuererklärung für 2010, die Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % anzusetzen und einzufordern??


    PS: Ein Fahrtenbuch zu Führen will ich vermeiden, da ich den Wagen doch recht viel Privat nutze, die 1 %-Reglung also völlig i. O. ist. Aber die 0,03% die den größten Anteil ausmachen, sehe ich nicht ein. Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe einen Firmenwagen den ich über die 1 %-Regelung versteuere. Ich bin von meiner Firma aus ständig auswärts auf Baustellen, jeweils für längere Zeit (bis zu 1 Jahr), eingesetzt. Für die Fahrten dorthin setze ich immer Reisekosten an.

    Was für Fahrt-/Reisekosten, wenn Du einen Firmenwagen nutzt. Kann und darf nicht sein.

    Ein Fahrtenbuch zu Führen will ich vermeiden, da ich den Wagen doch recht viel Privat nutze, .....

    Ohne ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch gibt es nichts zu rütteln an den pauschalen Regelungen.

  • Die Reisekosten da ich den Wagen ja mit 1% versteuere und ich somit (zumindest teilweise) Kosten dafür trage. Bei der Est für 2009 war das wohl kein Problem. Da hab ich auch die Reisekosten angesetzt.


    Und die Geltendmachung der 0,002% finktioniert nur im Nachhinein über ein Fahrtenbuch oder wie? Eine Eingabemöglichkeit bei der Steuererklärung gibt*s nicht? Wie sieht's aus mit einer Bestätigung des AG über die einzelnen Reisekosten?


    Das Fahrtenbuch würde dann aber auch dazu führen das nicht mehr die 1%-Regelung gilt sondern auch die Privatfahrten einzeln betrachtet werden, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Die Reisekosten da ich den Wagen ja mit 1% versteuere und ich somit (zumindest teilweise) Kosten dafür trage. Bei der Est für 2009 war das wohl kein Problem. Da hab ich auch die Reisekosten angesetzt.

    Das ist falsch. Das ist nur Dein geldwerter Vorteil für Privatfahrten. Da hast Du Glück gehabt, dass es nicht aufgefallen ist. Solltest Du in der Erklärung nicht "Firmenwagen" angekreuzt haben, dann hättest Du sogar falsche Angaben gemacht und musst, sofern dies noch auffällt, mit einer Berichtigung auf Gurnd "neuer Tatsachen" i.S. § 173 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung rechnen.

    Das Fahrtenbuch würde dann aber auch dazu führen das nicht mehr die 1%-Regelung gilt sondern auch die Privatfahrten einzeln betrachtet werden, richtig?

    Ja.

    Und die Geltendmachung der 0,002% finktioniert nur im Nachhinein über ein Fahrtenbuch oder wie? Eine Eingabemöglichkeit bei der Steuererklärung gibt*s nicht?

    Schau mal im Sparbuch in dem Bereich wo Du Deinen Arbeitslohn angibst ziemlich weit unten. Wurde hier im Forum bereits mehrfach erklärt.

    Wie sieht's aus mit einer Bestätigung des AG über die einzelnen Reisekosten?

    Die brauchst Du zusätzlich zum ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch.

  • ich habe einen Firmenwagen den ich über die 1 %-Regelung versteuere. Ich bin von meiner Firma aus ständig auswärts auf Baustellen, jeweils für längere Zeit (bis zu 1 Jahr), eingesetzt. Für die Fahrten dorthin setze ich immer Reisekosten an.


    Wie geht das denn :?:
    Dir entstehen doch gar keine Kosten, da du einen Firmenwagen hast :!:
    Hast du wirklich Reise-/Fahrtkosten geltend gemacht :?:
    MfG Günter

  • Ja, hat 2009 geklappt. Aber vielleicht auch nur weil ich mitten im Jahr auf das Dienstafahrzeug gewechselt habe. werde diesbezüglich nochmals einen Steuerberater aufsuchen. Wenn das damals aber nur Glück war dann riskier ich das nicht nochmal. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass wenn ich die Kilometerpauschale geltend machen kann (für die ich ja im Prinzip die 0,03%-Versteuerung trage) ich die Reisekosten ansetzen kann (aufgrund der 1%-Versteuerung). Aber da habt Ihr mich dann eines besseren belehrt.So wie's aussieht muß ich dann wohl doch auf ein Fahrtenbuch umsteigen. Wollt ich eigentlich verhindern.


    Wie werden dann bei der Fahrtenbuch-Regelung die gefahren Privatkilometer angesetzt/versteuert bzw. berechnet??

    • Offizieller Beitrag

    Aber vielleicht auch nur weil ich mitten im Jahr auf das Dienstafahrzeug gewechselt habe. werde diesbezüglich nochmals einen Steuerberater aufsuchen.

    Dann hättest Du trotzdem für die Fahrten mit dem Firmenfahrzeug "Firmenwagen" ankreuzen müssen.

    So wie's aussieht muß ich dann wohl doch auf ein Fahrtenbuch umsteigen.

    Das ist, wie schon gesagt, die einzige Möglichkeit, die pauschale Besteuerung der geldwerten Vorteile zu vermeiden. Aber es muss auch ordnungsgemäß i.S. des Gesetzgebers geführt werden. Ansonsten war die Arbeit für die Katz.

    Wie werden dann bei der Fahrtenbuch-Regelung die gefahren Privatkilometer angesetzt/versteuert bzw. berechnet??

    Mit den tatsächlichen Kosten. Kann auch ein Schuss ins (eigene) Knie werden.

  • Was heisst tatsächliche Kosten? Legt das Finanzamt dem Fahrzeug eine "pauschale" Annahme zugrunde oder holt es sich Info's beim AG über die tatsächlichen Kosten....`? Wie kann ich die genau ermitteln?


    Das wär nicht schlecht vorher zu wissen, damit man später keine böse Überraschung erlebt.

    • Offizieller Beitrag

    Was heisst tatsächliche Kosten? Legt das Finanzamt dem Fahrzeug eine "pauschale" Annahme zugrunde oder holt es sich Info's beim AG über die tatsächlichen Kosten....`?

    Selbstverständlich hat der Arbeitgeber sämtliche Kosten des durch ihn zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs an Hand seiner Buchführung zu bescheinigen.

    Wie kann ich die genau ermitteln?

    Indem Du die vorgenannten Kosten der tatsächlichen Kilometerleistung gemäß von Dir ordnungsgemäß geführtem Fahrtenbuch gegenüberstellst.


    Die größte Überraschung kann sein, dass die Arbeit für die Katz war.

  • Das heisst also dass das prozentuale Verhältniss von den Privat zu den Dienstfahrten einfach auf die tatsächlichen Kosten umgelegt wird oder wie!? Und die Fahrten Wohnng/regel. Arbeitst. werden auch noch extra betrachtet?


    Gibts da igendwie ein kleines Rechenbeispiel...

  • Wenn das damals aber nur Glück war dann riskier ich das nicht nochmal.


    Das war kein Glück, das war Steuerhinterziehung :(
    MfG Günter