Hallo, ich hätte die folgende (hoffentlich) einfache Frage. Seit Anfang 2010 nutze ich die Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der monatlichen USt-Voranmeldungen. D.h. im Jahr 2010 habe ich die Umsatzsteuer in den Monaten Januar-Dezember eingenommen, aber nur für die Monate Januar-November (zzgl. der Sondervorauszahlung) ans Finanzamt abgeführt (die Vorauszahlung für November 2010, die bei mir am 13.01.2011 abgebucht wurde, habe ich als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch dem Jahr 2010 zugeordnet). Da bei mir die eingenommene USt im Dezember 2011 deutlich höher ausgefallen ist, als die Sondervorauszahlung, habe ich mit der USt-Erklärung 2010 eine dicke Nachzahlung zu erwarten. Und zwar ungefähr in der Höhe der USt-Voranmeldung für Dezember 2011, da die ja genau der Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer im Dezember und der Sondervorauszahlung entspricht.
Ist mein Gedankengang soweit richtig? Irgendwie wäre das ganze viel einfacher, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember 2010 immer dem Jahr 2010 zugeordnet werden würde (auch wenn sie im Februar 2011 erfolgt), dann würde die USt-Erklärung immer bei +- 0 rauskommen...