Sparer-Pauschbetrag überschritten

  • Hi Ihr,


    ich bin bestimmt nicht der Erste, der diese Frage stellt, aber ich konnte mit der Suche leider nichts finden, sorry...


    Ich habe bei zwei Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag gestellt und bei einem dritten um die Löschung desselben gebeten. Leider wurde die Löschung von der Bank "verschlampt", so dass ich jetzt bei der Jahressteuerbescheinigung festgestellt habe, dass ich den Sparer-Pauschbetrag um ca. 200€ überzogen habe, da ich bei allen drei Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag "am Laufen" hatte, obwohl eigentlich nur zwei geplant waren. Ungewollt und eigentlich auch nicht selbst verschuldet also.


    Was kann ich jetzt tun, um das wieder auszubügeln? Die Bank hat mir dazu nur gesagt "tut uns leid, wir können das aber nicht rückgängig machen. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater".
    Muss ich das jetzt dem Finanzamt in irgendeiner Weise mitteilen (dass ich den Pauschbetrag "aus Versehen" überzogen habe) oder kann ich ganz regulär mit dem Wiso-Steuersparbuch die Steuererklärung einreichen und das wird dann automatisch verrechnet?
    Ich habe natürlich alles korrekt eingegeben im Wiso-Steuersparbuch, so dass mir jetzt immer die Warn-Meldung "Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag darf nicht höher als 801€ sein!" angezeigt wird. Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich das trotz der Warn-Meldung so abgeben kann oder noch irgendwas machen muss.


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • Teile dem Finanzamt in einer Anlage zur Anlage KAP mit, dass du die Freistellungsaufträge mittlerweile angepasst hast, und es wird dir nichts passieren. Die 200 € werden natürlich nachversteuert.

  • Danke für die schnelle Antwort!
    Ich muss aber leider nochmal eine (oder zwei) Sache nachfragen:
    Ich wollte die Steuererklärung eigentlich elektronisch per ELSTER abgeben. Kann ich dabei irgendwie eine eigene Anlage zu KAP hinzufügen (wie du gesagt hast) oder muss ich das ganze auf dem Postwege abgeben, wenn ich noch eigene Anlagen anfügen will (was auch nicht weiter schlimm wäre)?
    Wenn ich die Steuererklärung ausdrucke, dann sagt mir das Steuersparbuch, dass ich aufgrund rechtlicher Vorschriften auch die Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute einreichen muss. Wie wäre das denn hier beim elektronischen Abgeben? Dann würden die Steuerbescheinigungen ja auch fehlen, geht das also überhaupt?
    Ist meine erste Steuererklärung, danke für die Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre das denn hier beim elektronischen Abgeben?


    Alle Anlagen, Nachweise usw., die eh nicht per Elster übermittelt werden können, sind per Post nachzureichen. Das gilt vor allem auch für Steuerbescheinigungen, die im Original vorzulegen sind.