Hi Ihr,
ich bin bestimmt nicht der Erste, der diese Frage stellt, aber ich konnte mit der Suche leider nichts finden, sorry...
Ich habe bei zwei Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag gestellt und bei einem dritten um die Löschung desselben gebeten. Leider wurde die Löschung von der Bank "verschlampt", so dass ich jetzt bei der Jahressteuerbescheinigung festgestellt habe, dass ich den Sparer-Pauschbetrag um ca. 200€ überzogen habe, da ich bei allen drei Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag "am Laufen" hatte, obwohl eigentlich nur zwei geplant waren. Ungewollt und eigentlich auch nicht selbst verschuldet also.
Was kann ich jetzt tun, um das wieder auszubügeln? Die Bank hat mir dazu nur gesagt "tut uns leid, wir können das aber nicht rückgängig machen. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater".
Muss ich das jetzt dem Finanzamt in irgendeiner Weise mitteilen (dass ich den Pauschbetrag "aus Versehen" überzogen habe) oder kann ich ganz regulär mit dem Wiso-Steuersparbuch die Steuererklärung einreichen und das wird dann automatisch verrechnet?
Ich habe natürlich alles korrekt eingegeben im Wiso-Steuersparbuch, so dass mir jetzt immer die Warn-Meldung "Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag darf nicht höher als 801€ sein!" angezeigt wird. Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich das trotz der Warn-Meldung so abgeben kann oder noch irgendwas machen muss.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!