Hallo in die Runde,
als neuer User von WISO EÜR + Kasse habe ich gleich zwei buchhalterisch schwierige Fragen zu lösen. Mir liegen schweizer Hotelrechnungen zum Buchen in WISO EÜR vor und ich bekomme es nicht hin. Bei der Erfassung muss ich ja auch die Steuerzuordnung treffen und da finde ich keine Auswahl des schweizer MwSt.-Satzes von 3,8%, der auf der Rechnung steht. Außerdem weiß ich nicht, zu welchem Kurs ich die ausgewiesenen Schweizer Franken in EURO umrechnen darf/soll.
Meine andere schwierige Frage werde ich in einem zweiten Posting stellen.
Hotelrechnung Schweiz
- freddiie
- Erledigt
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. Außerdem weiß ich nicht, zu welchem Kurs ich die ausgewiesenen Schweizer Franken in EURO umrechnen darf/soll.
Du buchst den Gesamtbetrag zum offiziellen Wechselkurs.Alles weitere.......
Unternehmer können sich die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen: über das so genannte Umsatzsteuervergütungsverfahren. Eine solche Erstattung ist in den meisten EU-Ländern ab 25 Euro gezahlter Umsatzsteuer (USt) pro Kalenderjahr möglich. Interessant ist die Möglichkeit zur Erstattung daher schon bei einer mehrtägigen Geschäftsreise oder einer Messeteilnahme mit einem eigenen Stand.Hintergrund: Viele deutsche Unternehmen sind regelmäßig im Ausland tätig. Beispielsweise fahren Mitarbeiter zu Messen, Seminaren und Ausstellungen oder besuchen Lieferanten und Kunden. Zudem erbringen zahlreiche Unternehmen Wartungsleistungen im Ausland, für die Teile vor Ort gekauft werden müssen. In all diesen Fällen zahlt das deutsche Unternehmen automatisch ausländische Umsatzsteuer, die es nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann. Dennoch ist das Geld nicht verloren. Sie können es sich durch einen Antrag bei der ausländischen Finanzbehörde erstatten lassen.
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Bei der Erfassung muss ich ja auch die Steuerzuordnung treffen und da finde ich keine Auswahl des schweizer MwSt.-Satzes von 3,8%, der auf der Rechnung steht.
Z.B. Konto 3600 "Nicht abziehbare Vorsteuer".
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Z.B. Konto 3600 "Nicht abziehbare Vorsteuer".
...diese Konten sind meist bei der einfachen EÜR nicht vorhanden.
Gruß Günter -
Du buchst den Gesamtbetrag zum offiziellen Wechselkurs.Was ist der offizielle Wechselkurs? Jeweils tagesbezogen? Oder muß ich die Belege des Eintauschens von EURO in CHF aufheben/nutzen?