Kinderbetreuungskosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines Problem bei den Kinderbetreuungskosten.
    Mein Sohn würde von Januar bis Oktober 2010 in einer privaten Kita betreut.
    Ab November (er wurde 3 Jahre) geht er in eine städtische Kindertagesstätte.
    Beide Elternteile sind berufstätig.


    Die Kosten für beide Kitas habe ich bei "Aufwendung für Betreungungskosten" eingegeben.
    Ich habe nun 2 Felder: den Zeitraum bis 3 Jahre Jahre und den Zeitraum nach 3 Jahre


    Im Feld bis 3 Jahre steht "ohne Ansatzmöglichkeit"
    im Feld ab 3 Jahre steht "erweiterte Sonderausgaben"


    Meine Frage ist nun: Wieso kann ich die Kosten bis 3 Jahre dort nicht geltend machen bzw.
    wo kann ich diese Kosten eingeben.


    Danke schon mal für die Antworten.


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun: Wieso kann ich die Kosten bis 3 Jahre dort nicht geltend machen bzw. wo kann ich diese Kosten eingeben.

    Bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen natürlich nirgends.

    • Offizieller Beitrag

    Im Bereich "Kinder" und "Kinderbetreuungskosten" dann unter "weiteren Anspruchsvoraussetzungen" auch "erwerbstätig" angeklickt bzw. mit entsprechenden Zeiträumen eingetragen?