Wege zur Arbeitsstätte

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: Ich habe im letzten Jahr den Arbeitgeber gewechselt. Der zweite AG finanzierte mir komplett die Monatskarte, die als "pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte" auf der Lohnsteuerkarte auftaucht.


    Wenn ich im Sparbuch nun beide Wege zur Arbeitsstätte angebe, berechnet Wiso für beide die Entfernungspauschale insgesamt und rechnet dann die AG-Leistungen an. Aber eigentlich müsste ich ja irgendwo die tatsächlichen Kosten noch angeben, denn wenn ich recht informiert bin, kann ich für die pauschal versteuerten Leistungen keine Wegekosten mehr geltend machen. Ich finde für die Angabe nur nicht die richtige Stelle. Es gibt zwar das Feld "Summe der tatsächlichen Kosten", das gilt dann aber wieder für beide Arbeitsstätten zusammen.
    Für einen kurzen Hinweis wäre ich dankbar. :)

  • Hallo strudelbrain,


    die Entfernungspauschale ist eine echte Pauschale, die jeder für die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz geltend machen kann. Es gibt eigentlich nur drei Ausnahmen:

    • Sofern Du nicht nachweislich mit dem eigenen PKW gefahren bist, wird die Pauschale auf maximal 4500 € im Jahr begrenzt.
    • MIt dem Flugzeug zurückgelegte Strecken werden mit den tatsächlichen Kosten angesetzt. (Dürfte aber für nur wenige Arbeitnehmer zur Anwendung kommen.)
    • Wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, kannst Du statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen.

    Ob etwas davon auf Dich zutrifft, weiß ich natürlich nicht.

    ... denn wenn ich recht informiert bin, kann ich für die pauschal versteuerten Leistungen keine Wegekosten mehr geltend machen.

    Das gilt insofern, als dass die pauschal versteuerten Leistungen von Deinen angesetzten Werbungskosten abgezogen werden. Wenn die Pauschale höher ist, steht Dir die Differenz trotzdem zu.
    Die tatsächlichen Kosten (also die Kosten für die Monatskarte) musst Du also nur dann angeben, wenn sie höher sind als die auf diese Zeit entfallende Enfernungspauschale.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Vielen Dank für die Information. Das war mir gar nicht so bewusst. Damit ich das nicht falsch verstehe: Eine Monatskarte kostet mich 150€ und wird vom AG erstattet. Der Weg zur Arbeit beträgt 57km. Auf die 57 km gibts die Entfernungspauschale mit 375€ in einem regulären Monat. 150€ werden angerechnet, der Rest steht mir zu? - Ich ging davon aus, diese Ansprüche seien durch die Finanzierung der Monatskarte erloschen. Man lernt nie aus. Dann hab ich ja doch kein Bedienungsproblem mit Wiso... :)