Aufwendungen für Riesterrente eingeben oder nicht?!

  • Hallo Leute!


    Ich habe Unterlagen zu meiner Riester-Rente vorliegen aus denen hervorgeht, dass neuerdings zur Vorlage beim Finanzamt keine Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG mehr benötigt und daher auch nicht mehr verschickt werden.


    Die Daten für die Ermittlung des Sonderausgabenabzuges müssten direkt an die ZfA übermittelt werden (vom Anbieter).


    Was bedeutet das nun für meine Steuererklärung? Soll ich die geleisteten Aufwänden eintragen? Doch dazu fehlt mir ja die genannte Bescheinigung aus der die jeweiligen Werte und Vertragsdaten hervorgehen.


    Oder trage ich an dieser Stelle einfach nichts ein?

    • Offizieller Beitrag

    Was bedeutet das nun für meine Steuererklärung? Soll ich die geleisteten Aufwänden eintragen? Doch dazu fehlt mir ja die genannte Bescheinigung aus der die jeweiligen Werte und Vertragsdaten hervorgehen.
    Oder trage ich an dieser Stelle einfach nichts ein?

    Doch, Du mußt das normal ausfüllen und nur bei Anzahl der Bescheinigungen die Null eintragen. Die zum Ausfüllen notwendigen Daten solltest Du ja trotzdem haben.
    Es entfällt somit nur die Einreichung der Bescheinigung bei FA, alles andere bleibt wie gehabt.


    Gruß
    Dirk

  • Doch, Du mußt das normal ausfüllen und nur bei Anzahl der Bescheinigungen die Null eintragen. Die zum Ausfüllen notwendigen Daten solltest Du ja trotzdem haben.
    Es entfällt somit nur die Einreichung der Bescheinigung bei FA, alles andere bleibt wie gehabt.


    Gruß
    Dirk

    Nein, die zum Ausfüllen notwendigen Daten habe ich leider nicht vollständig vorliegen. So weiß ich nicht, wie die Beiträge und Tilgungsleistungen lauten - ich habe nur den ausgewiesenen Gesamtbeitrag zur Verfügung.


    Auch Anbieter- und Zertifizierungsnummer fehlen (Union Investment).


    Nervig!

    • Offizieller Beitrag

    Was bedeutet das nun für meine Steuererklärung? Soll ich die geleisteten Aufwänden eintragen? Doch dazu fehlt mir ja die genannte Bescheinigung aus der die jeweiligen Werte und Vertragsdaten hervorgehen.


    Am Rande mal 2 Fragen dazu:


    1. Seit welchem Jahr läuft dieser Riestervertrag?


    2. Hattest Du noch nie eine Bescheinigung über gezahlte Beiträge seitens der "Union Investment" vorliegen?


  • Am Rande mal 2 Fragen dazu:


    1. Seit welchem Jahr läuft dieser Riestervertrag?


    2. Hattest Du noch nie eine Bescheinigung über gezahlte Beiträge seitens der "Union Investment" vorliegen?

    Du hast natürlich recht: den alten Bescheinigungen kann ich die nötigen Angaben entnehmen.


    Aber weshalb erhalte ich denn nun keine Bescheinigung mehr seitens Union Invest? Oder zumindest ein Schrieb, aus dem alles nötige hervorgeht?!


    Naja, egal!


    Danke vielmals!

    • Offizieller Beitrag

    Aber weshalb erhalte ich denn nun keine Bescheinigung mehr seitens Union Invest? Oder zumindest ein Schrieb, aus dem alles nötige hervorgeht?!

    Da muß man meiner Ansicht nach unterscheiden zwischen der bewußten Steuerbescheinigung nach §10a, die man früher zwingend dem FA vorlegen mußte, wenn man die Riester-Beiträge in der ESt-Erklärung berücksichtigt haben wollte (und die jetzt nicht mehr zwingend vom Anbieter erstellt werden muß, da das FA die Daten elektronisch vom Anbieter übermittelt bekommt) und den allgemeinen Information zu den Beiträgen, die die Anbeiter ihren Kunden schicken. Frage doch mal bei der UI nach, ob da nocht etwas kommt (wenn Dir die Daten zum Ausfüllen fehlen). Wenn da nichts kommt, solltest Du ihn fragen, warum. Ggf. gab es ja schon eine Info Deines Anbieters dazu.
    Gruß
    Dirk