Hallo Leute!
Ich habe Unterlagen zu meiner Riester-Rente vorliegen aus denen hervorgeht, dass neuerdings zur Vorlage beim Finanzamt keine Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG mehr benötigt und daher auch nicht mehr verschickt werden.
Die Daten für die Ermittlung des Sonderausgabenabzuges müssten direkt an die ZfA übermittelt werden (vom Anbieter).
Was bedeutet das nun für meine Steuererklärung? Soll ich die geleisteten Aufwänden eintragen? Doch dazu fehlt mir ja die genannte Bescheinigung aus der die jeweiligen Werte und Vertragsdaten hervorgehen.
Oder trage ich an dieser Stelle einfach nichts ein?