Arbeitszimmer unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehälter" oder unter "Verwaltung"?

  • Hallo,


    ich zerbreche mir den Kopf. Ich habe ein Arbeitszimmer, das steuerlich absetzbar ist, da es für Fortbildungszwecke genutzt wird. Ich weiß aber nicht wo ich es eintragen soll. Unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern", unter "Verwaltung" oder gar beides? Kennt ihr euch aus?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Arbeitszimmer, das steuerlich absetzbar ist, da es für Fortbildungszwecke genutzt wird. Ich weiß aber nicht wo ich es eintragen soll. Unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern", unter "Verwaltung" oder gar beides?

    Ich würde das unter Werbungskosten eintragen. Je nachdem, ob es sich um eine gemischte Nutzung handelt (als Arbeitnehmer und für andere Einkunftsarten) oder nicht, werden die Daten dann bei den Werbungskosten oder in der Verwaltung abgelegt.
    D.h., wenn Du gemischte Nutzung vorliegen hast und das AZ in der Verwaltung anlegst, dann werden die Daten auch in den WK eingeblendet.


    Gruß
    Dirk