Zinsabschlag nach Tod der Mutter, "Wer muß Zinsen angeben? "

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe leider bei der Suche keinen entsprechenden Forumbeitrag gefunden.
    Das Thema ist sicher aber schon etliche Male hier behandelt worden,
    aber es nutzt nichts, ich benötige dringend eine Antwort.


    Ich mache es kurz, hier die Fakten:


    - meine Mutter ist am 13.09.2010 gestorben
    - mit Erbschein habe ich dann die Kontenlöschung beantragt.
    - am 29.09.2010 ist dann das Sparkonto aufgelöst worden.
    - zum 29.09.2010 wurden mir das Guthaben und die Zinsen, abzüglich Kapitalsertragssteuer(25%+5,5 Soli),
    auf mein GIRO-Konto übertragen.


    Wer muß nun diese Zinsen in der Steuererklärung angeben: :?: ?( ?(
    - Ich als Alleinerbe
    - oder müssen sie in der Steuererklärung, die ich jetzt für meine Mutter mache, erklärt werden.


    Es dankt für Eure Bemühungen,
    und wünscht Euch einen schönen Abend m_l

  • Ich würde die Zinsen in der Steuererklärung der Mutter angeben. Dass du das Guthaben und die Zinsen dann bekommen hast, ist nur für die Erbschaftsteuer relevant.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde die Zinsen in der Steuererklärung der Mutter angeben. Dass du das Guthaben und die Zinsen dann bekommen hast, ist nur für die Erbschaftsteuer relevant.

    Sehe ich genau so.