Hallo,
ich bin Student im Erststudium, jedoch nach einer Berufsausbildung. Keinerlei Einkommen.
Die Studiengebühren, Fahrtkosten etc. aus 2010 würde ich gern als Verlustvortrag ansetzen.
Dem stehen jedoch Kapitalerträge gegenüber, die über dem Freibetrag liegen.
Für Freistellung der Kapitalerträge habe ich allen Banken eine NV-Bescheinigung vorgelegt.
Muss ich nun in der Steuererklärung die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben (und durch Steuerbescheinigungen belegen) oder kann die Anlage KAP einfach weglassen?
Werbungskosten: ca. 3800 Euro
Kapitalerträge (ohne Steuerabzug): ca. 2100 Euro
Vielen Dank!