Verrechnung Verlustvortrag aus Studium mit Kapitalerträgen

  • Hallo,


    ich bin Student im Erststudium, jedoch nach einer Berufsausbildung. Keinerlei Einkommen.
    Die Studiengebühren, Fahrtkosten etc. aus 2010 würde ich gern als Verlustvortrag ansetzen.
    Dem stehen jedoch Kapitalerträge gegenüber, die über dem Freibetrag liegen.
    Für Freistellung der Kapitalerträge habe ich allen Banken eine NV-Bescheinigung vorgelegt.


    Muss ich nun in der Steuererklärung die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben (und durch Steuerbescheinigungen belegen) oder kann die Anlage KAP einfach weglassen?


    Werbungskosten: ca. 3800 Euro
    Kapitalerträge (ohne Steuerabzug): ca. 2100 Euro


    Vielen Dank!

  • Hallo,
    ich habe einen ähnlichen Fall und wüsste gern, was man in der Anlage KAP ganz am Anfang ankreuzen soll. ich möchte ja weder eine Günstiger-Prüfung, noch habe ich Freistellungsaufträge falsch angepasst, noch bin ich kirchensteuerpflichtig.


    Vielen Dank !

  • ich möchte ja weder eine Günstiger-Prüfung,

    und wie willst du dann verrechnen? Das geht nur mit der Günstigerprüfung, denn sonst ist deine Steuerschuld auf dei Kapitaleinkünfte mit der KapErtSt abgegolten!

  • Hallo,
    mir stellt sich ebenfalls eine ähnliche Frage.
    Besteht die Möglichkeit Werbungskosten im 2. Studium die im Rahmen eines Auslandssemesters angefallen sind mit Kapitalerträgen zu verrechnen die über den Freibetrag von 801Euro hinausgehen? Oder können Werbungskosten lediglich mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit verrechnet werden?
    Neben den Kapitalerträgen besteht kein anderes Erwerbseinkommen.


    Vielen Dank im Voraus


    Nils

    • Offizieller Beitrag

    Auf jeden Fall solltest Du die Kap-Erträge mit angeben (wenn`s auch etwas Mühe macht). Diese werden nämlich mit dem Betrag, der über der Freistellung liegt, gegengerechnet.