Anlage Vorsorgeaufwand oder Anlage AV 2010

  • Hallo,


    ich habe vor dem 1.1.2005 eine zusätzliche private Rentenversicherung abgeschlossen. Jetzt frage ich mich wo ich die Ausgaben hierfür eintragen kann. In den Jahren zuvor habe ich die Ausgaben immer bei "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" als "Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005" (Zeile 50) eingetragen.


    Nun haben sich steuerlich einige Dinge geändert. Wenn ich es wie bisher eintrage summieren sich alle meine Vorsorgeaufwendungen auf eine Summe über dem absetzbaren Höchstbetrag von 1900EURO für Arbeitnehmer. Ich denke ich würde mehr von der Steuer absetzen können, wenn ich die Position in der "Anlage AV" unter "Angaben zu Altersvorsorgeverträgen" eintragen würde. Es ist aber keine Riesterrente.


    Ist das so möglich wie ich mir das denke :S ? Was hat es mit der Datenübermittlung auf sich? Was für Vor- und Nachteile gibt es dabei? Könnte ich die Datenübermittlung noch veranlassen, so dass ich es in der Steuererklärung 2010 eintragen kann?




    Mit der Hotline der Versicherung habe ich schon gesprochen. Die konnten mir dazu aber keine Auskunft geben.


    Vielen Dank im Vorraus.
    Die Biene

    • Offizieller Beitrag


    Zuallerst solltest Du in den AGB´s der Versicherung schauen, ob eine Absetzbarkeit gegeben ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke ich würde mehr von der Steuer absetzen können, wenn ich die Position in der "Anlage AV" unter "Angaben zu Altersvorsorgeverträgen" eintragen würde. Es ist aber keine Riesterrente.


    Wenn dies keine Versicherung zur Riester-Rente ist, so darfst Du auch keine Anlage AV erzeugen.


    Trage die Versicherung in die Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.