Rentenversicherung

  • Hallo,


    ich habe eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlreicht bei der Allianz - die am 1.4. 2005 abgeschlossen wurde. Es ist keine Riester-Rente.
    Leider finde ich keine geeignete Kategorie in der ich den Jahresbeitrag geltend machen könnte.


    Unter dem Punkt Rentenversicherungen gibt es verschiedene Optionen. Aber ich finde keine die auf meine Versicherung passt.
    Könnten Sie helfen? Übersehe ich etwas?


    Beiträge zu Kapitalgedeckten Rentenversicherungen: (geht nicht weil ich Ja Kapitalwahlrecht habe)
    Altersvorsorgeaufwendungen für kapitalgedeckte Rentenversicherungen mit Laufzeitbeginn ab 2005 werden steuerlich begünstigt behandelt, sofern sie eine Reihe von verschiedenen Voraussetzungen erfüllen. Bei dieser Form handelt es sich u. a. um die so genannte Rürup-Rente oder um Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Wesentliche Kriterien sind z. B.:

    • Beitragszahler ist gleichzeitig versicherte Person und Leistungsempfänger
    • Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004
    • kein Kapitalwahlrecht, sondern Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente
    • die Leibrente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen
    • [mehr...]

    Laufzeitbeginn ab 2005 bedeutet, dass kein Beitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde und die Laufzeit der Versicherung nach dem 31.12.2004 begann.
    - Leistungen zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht: ( geht nicht , weil die Versicherung erst am 1.4.2005 abgeschlossen wurde)


    Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sowie Laufzeitbeginn vor 2005 sind im Rahmen der übrigen Versicherungsbeiträge (wie z. B. Unfall- oder Haftpflichtversicherung) bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 € abziehbar. Sie zählen leider nicht zu steuerlich begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen.
    Vielen Dank


    mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    :wacko:


    Micha Micha