Belastungsgrenze bei Krankheitskosten 1% statt 2% Wo eintragen?

  • Hallo,
    ich habe eine chronische Erkrankung und habe eine Belastungsgrenze von 1% des Bruttoarbeitslohns statt 2% wie "gesunde Menschen" dies wurde mir von meiner gesetzl. krankenkasse so bescheinigt. Wo soll ich dies nun bei meiner Steuererklärung eintragen? Ich kann dazu nirgents etwas finden.


    Ich hoffe mir kann geholfen werden. Vielen Dank im Vorraus


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich habe eine chronische Erkrankung und habe eine Belastungsgrenze von 1% des Bruttoarbeitslohns statt 2% wie "gesunde Menschen" dies wurde mir von meiner gesetzl. krankenkasse so bescheinigt. Wo soll ich dies nun bei meiner Steuererklärung eintragen? Ich kann dazu nirgents etwas finden.


    Ich hoffe mir kann geholfen werden. Vielen Dank im Vorraus


    MfG

    Die besondere Belastungsgrenze gilt nichgt im Steuerrecht.

  • klar gilt das im Steuerrecht... alles über 2% bzw 1% ist steuerlich absetzbar... natürlich gilt dies nur bei Beträgen UNTER der Belastungsgrenze, weil wenn man drüber kommt wird man von der Krankenkasse befreit, und doppelt absetzen geht natürlich nicht...


    man muss ja das gesamte betrachten, evt. habe ich ja auch noch andere Kosten die ich absetzen kann und da hilft eine halbierte Belastungsgrenze schon enorm...

    • Offizieller Beitrag

    klar gilt das im Steuerrecht... alles über 2% bzw 1% ist steuerlich absetzbar... natürlich gilt dies nur bei Beträgen UNTER der Belastungsgrenze, weil wenn man drüber kommt wird man von der Krankenkasse befreit, und doppelt absetzen geht natürlich nicht...


    man muss ja das gesamte betrachten, evt. habe ich ja auch noch andere Kosten die ich absetzen kann und da hilft eine halbierte Belastungsgrenze schon enorm...


    Sorry, falls es unverständlich war.
    Die zwei Prozent gelten im Steuerrecht für alle. Es gibt hierbei keine Ausnahmen, auf die 1%-Regelung zurückzugreifen.
    Daher sprach ich von der "besonderen" Belastungsgrenze.

    • Offizieller Beitrag

    Die zwei Prozent gelten im Steuerrecht für alle.

    Nein; 1% bis 7%, je nach wirtschaftlicher Belastbarkeit.



    Die zumutbare Eigenbelastung i.S. § 33 Absatz 3 EStG hat nichts mit der Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse zu tun.


    Die berücksichtigungsfähigen tatsächlichen Krankheitskosten i.S. § 33 Absatz 1+2 EStG abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung i.S. § 33 Absatz 3 EStG ergeben die abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen i.S. § 33 EStG.